Risk Partners Life Sciences Roundtable 2025. Vielen Dank!
Auf einen Blick:
Eine W&I-Versicherung verlagert das wirtschaftliche Risiko aus versicherten Garantieverletzungen und Steuerfreistellungen auf einen spezialisierten Versicherer. Der Käufer erhält einen direkten Anspruch gegen den Versicherer; der Verkäufer kann seine Nachhaftung bei entsprechender SPA-Struktur deutlich reduzieren. Eingesetzt wird W&I in Auktionsprozessen, strategischen Transaktionen, Buy-and-Build-Strukturen, Carve-outs, bilateralen Deals und garantiearmen Verkäuferkonstellationen.
Bei der Garantiehaftung treffen im Unternehmenskauf zwei Interessen aufeinander: Der Verkäufer will einen sauberen Exit ohne jahrelange Nachhaftung, der Käufer einen werthaltigen Rückgriff bei Garantieverletzungen. Die W&I-Versicherung verlagert dieses Haftungsrisiko aus versicherten Garantien und Steuerfreistellungen auf einen spezialisierten Versicherer.
Der Käufer erhält einen direkten Anspruch gegen den Versicherer; der Verkäufer kann seine Nachhaftung bei entsprechender SPA-Struktur deutlich reduzieren. Ob die Police im Schadenfall trägt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab: Garantiekatalog, Disclosure, Due Diligence, Ausschlüsse, Retention, De Minimis und Claims-Mechanik müssen zur Transaktion passen.
W&I ist heute nicht mehr auf PE-Auktionsprozesse beschränkt. Die Police wird auch bei strategischen Käufern, bilateralen Transaktionen, Buy-and-Build-Strategien, Carve-outs und garantiearmen Verkäuferstrukturen eingesetzt, wenn Verkäuferhaftung, Escrow, Garantielaufzeiten, Prozesssicherheit oder interne Risikosteuerung zum Verhandlungspunkt werden. Risk Partners begleitet den Prozess vom ersten Marktfeedback über Underwriting und Policenverhandlung bis zur Anspruchsdurchsetzung im Schadenfall.
Eine W&I-Police tritt zwischen Käufer und Verkäufer: Der Versicherer übernimmt das wirtschaftliche Risiko aus Garantieverletzungen und Steuerfreistellungen im SPA, die der Verkäufer dem Käufer gegenüber abgegeben hat. Im Schadenfall wendet sich der Käufer direkt an den Versicherer, ohne primären Rückgriff auf den Verkäufer.
Käuferpolice (Buy-Side)
Eine Käuferpolice ist die Standardstruktur im europäischen Markt. Der Käufer schließt die Police ab und hält direkte Ansprüche gegen den Versicherer. Die Verkäuferhaftung wird vertraglich auf ein Minimum reduziert und typischerweise auf Arglist und vorsätzliches Fehlverhalten (fraud and wilful misconduct) beschränkt. Die Police folgt dem Garantiekatalog des SPA und ist auf die konkrete Transaktionsstruktur zugeschnitten.
Sell-Side-Prozess und Flip-Struktur
In Auktionsprozessen werden die W&I-Konditionen auf Verkäuferseite vorverhandelt; der ausgewählte Bieter schließt auf dieser Basis die Buy-Side-Police ab (Flip). Das reduziert den Zeitdruck im Signing-Prozess und ermöglicht dem Käufer, auf bereits verhandelte Konditionen aufzusetzen. Die Police ermöglicht dem Verkäufer, den Haftungscap im SPA auf ein Minimum zu reduzieren.
Eine Police mit dem Verkäufer als Versicherungsnehmer ist ebenfalls möglich. Der Deckungsumfang folgt dabei den Vereinbarungen unter dem SPA; die für Käuferpolicen typischen Deckungserweiterungen (z. B. Knowledge Scrape, Materiality Scrape, Data Room Scrape, synthetische Einschlüsse) sind nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.
Synthetische W&I-Policen
Bei synthetischen W&I-Policen wird der versicherte Garantiestandard nicht aus dem Verkäufergarantiekatalog im SPA abgeleitet, sondern unmittelbar in der Police definiert. Gedeckt sind damit nicht Schäden aus der Verletzung von Verkäufergarantien, sondern Schäden aus der Verletzung eines in der Police vereinbarten synthetischen Garantiestandards. Die Struktur kommt vor allem in Betracht, wenn auf Verkäuferseite kein belastbarer Garantiegeber vorhanden ist, etwa in Insolvenz- und Distressed-Situationen, oder der Verkäufer keine Garantien abgeben will. Die Underwriting-Anforderungen, die Grenzen bei kenntnisbezogenen Deckungselementen und die Behandlung des Zeitraums zwischen Signing und Closing unterscheiden sich deutlich von der klassischen Buy-Side-Police. Im Detail behandeln wir das auf der Seite Distressed M&A & synthetische W&I.
Deckungsumfang
Eine W&I-Police deckt Vermögensschäden, die dem Käufer aus der Verletzung versicherter Garantien und aus Ansprüchen unter den Steuerfreistellungen entstehen. Ausgangspunkt ist regelmäßig der Garantiekatalog des SPA; der tatsächlich versicherte Umfang ergibt sich jedoch aus der Police. Sie kann den SPA-Garantiekatalog für Deckungszwecke erweitern, modifizieren oder durch Ausschlüsse sowie bekannte oder offengelegte Sachverhalte einschränken. Der praktische Deckungswert steht und fällt daher mit dem Zusammenspiel von SPA, Disclosure, Due Diligence und Police.
Typische Garantiebereiche im W&I-Underwriting sind insbesondere:
W&I ist keine All-Risk-Deckung. Tatsächlich bekannte Risiken, ausdrücklich offengelegte Sachverhalte und DD-Findings bleiben regelmäßig außerhalb der Deckung. Gleiches gilt typischerweise für zukunftsgerichtete Garantien, reine Kaufpreis- oder Anpassungsmechanismen sowie Risiken, die nicht oder nicht ausreichend durch Due Diligence geprüft wurden.
Bei bestimmten Themen, etwa Pension Underfunding, Umwelt- und Altlastenrisiken, Cyber-/IT-Risiken, Sanktionen, Anti-Bribery/Corruption, Sekundärsteuer oder identifizierten Einzelrisiken, hängt die Versicherbarkeit stark vom konkreten Risikobild, der Due-Diligence-Tiefe, der Warranty-Formulierung und dem jeweiligen Risikoträger ab. Solche Themen sind nicht automatisch Bestandteil einer Standard-W&I-Deckung, können aber in geeigneten Fällen durch spezifische Einschlüsse, Enhancements oder ergänzende Lösungen wie Tax Liability, Contingent Risk, Specific Indemnity oder Environmental Insurance adressiert werden.
Risk Partners analysiert die Ausschlüsse nicht isoliert, sondern im Kontext der jeweiligen Transaktion: Maßgeblich ist, welche Deckung nach Berücksichtigung von Disclosure, Due Diligence, Scrapes, bekannten oder offengelegten Sachverhalten und Policenbedingungen im Schadenfall tatsächlich verbleibt.
Die nachfolgenden Parameter beziehen sich auf marktgängige Buy-Side-Policen in europäischen und international strukturierten M&A-Prozessen. Sie zeigen keine starren Standards, sondern aktuelle Marktorientierungen sowie ausgewählte Strukturierungs- und Deckungsoptionen. Versicherungssumme, Retention, Prämie, Laufzeiten, Underwriting-Kosten und Deckungserweiterungen hängen stark von Dealgröße, Sektor, Jurisdiktionen, Due-Diligence-Tiefe, Risikoprofil und Risikoträger ab. Maßgeblich ist daher nicht, welcher Parameter abstrakt erreichbar ist, sondern welche Struktur im konkreten Transaktionskontext wirtschaftlich und deckungsseitig sinnvoll ist. Die Darstellung ist nicht abschließend.
| Parameter | Aktuelle Marktorientierung / ausgewählte verhandelbare Optionen |
| Versicherungssumme | Häufig 10 - 40 % des Enterprise Value; höhere Limits auf Anfrage verfügbar. |
| Retention (Selbstbehalt) | Nil-Retention oder Tipping-to-nil (0,1 - 0,5 % des EV); fixe Retentionen möglich. |
| De Minimis (Freigrenze) | EUR 10 - 30k je Einzelanspruch, transaktionsabhängig. |
| Prämie (Rate on Line) | 0,5 - 1,2 % der Versicherungssumme, markt- und risikoabhängig; bei reinen Real Estate-Transaktionen 0,4 - 0,7 %. |
| Underwriting-Kosten | Legal Fees des Versicherers typischerweise EUR 10 - 25k; üblicherweise pauschal. |
| Parameter | Aktuelle Marktorientierung / ausgewählte verhandelbare Optionen |
| Laufzeit General Warranties | 3 Jahre ab Signing oder Closing, teilweise bis 5 Jahre möglich. |
| Laufzeit Fundamental Warranties | Typischerweise 7 Jahre, bei einigen Anbietern bis zu 10 Jahre möglich. |
| Laufzeit Tax Warranties / Tax Indemnity | Bis zur steuerlichen Verjährung, typischerweise 7 Jahre, bei einigen Anbietern bis zu 10 Jahre möglich. |
| Parameter | Aktuelle Marktorientierung / ausgewählte verhandelbare Optionen |
| Knowledge Scrape (KS) | Wissensqualifikation des Verkäufers/der Knowledge Persons wird für Policezwecke außer Kraft gesetzt; kein Kenntnisnachweis im Schadenfall erforderlich. Teilweise ohne Aufpreis verfügbar. |
| Materiality Scrape (MS) | Materialitätsqualifikationen im Garantiekatalog, etwa „wesentlich“ oder „material“, werden für Zwecke der Police ganz oder teilweise außer Betracht gelassen. Das SPA bleibt unverändert. Teilweise ohne Aufpreis verfügbar. |
| Data Room (VDR) Scrape | Ohne VDR Scrape können im virtuellen Datenraum enthaltene Informationen je nach Offenlegungsregime der Police als offengelegt oder dem Käufer bekannt gelten und damit den Deckungsumfang einschränken. Der VDR Scrape kann diese pauschale Offenlegungsfiktion für Zwecke der Police begrenzen. Tatsächlich bekannte oder konkret identifizierte Sachverhalte bleiben davon unberührt. Transaktionsabhängig gegen Aufpreis verfügbar; Reichweite je nach Risikoträger unterschiedlich. |
| Due Diligence (DD) Scrape | Ohne DD Scrape können die dem Käufer vorliegenden Due-Diligence-Berichte je nach Policenstruktur als Offenlegung gegenüber den Garantien wirken. Der DD Scrape kann diese Wirkung für Zwecke der Police begrenzen. Tatsächlich bekannte oder konkret identifizierte Sachverhalte bleiben davon unberührt. Transaktionsabhängig gegen Aufpreis verfügbar; Voraussetzungen je nach Risikoträger unterschiedlich. |
Die Qualität einer W&I-Police lässt sich nicht allein anhand von Prämie, Retention oder Warranty Spreadsheet beurteilen. Maßgeblich ist, welche Deckung nach Anwendung aller Ausschlüsse, Definitionen und Policenmechanismen im Schadenfall tatsächlich verbleibt.
Risk Partners unterscheidet deshalb systematisch zwischen der im Warranty Spreadsheet ausgewiesenen Deckung („stated cover“) und der nach Anwendung der Police tatsächlich verbleibenden Deckung („effective cover“). Eine Garantie kann im Warranty Spreadsheet als vollständig gedeckt erscheinen, während ein deal-spezifischer Ausschluss, eine DD-Lücke, eine Kenntniszurechnung, ein Deemed Amendment oder das Offenlegungsregime der Police dieselbe Garantie im Schadenfall faktisch entwertet. In die Auswertung fließen daher nicht nur Prämie und Warranty Spreadsheet ein, sondern die tatsächliche Belastbarkeit der Police nach Anwendung von Ausschlüssen, Offenlegungsregime, Scrapes, Definitionen, Claims-Mechanik und weiteren Policenbedingungen.
In der Praxis sind fünf Punkte besonders fehleranfällig:
Warum der Schadenfall der eigentliche Test ist
Die Marktdaten zeigen ein klares Muster: Nach den aktuellen Claims-Studien führender Marktteilnehmer erhält in Europa etwa jede achte W&I-Police eine Schadenmeldung. Die häufigsten Meldegründe sind Steuergarantien und Financial-Statements-Garantien mit einem wesentlichen Unterschied: Steuerbezogene Meldungen entstehen oft aus routinemäßigen Betriebsprüfungen und führen selten zu Zahlungen, während Verletzungen der Financial-Statements-Garantien den größten Teil der tatsächlich regulierten Schäden ausmachen.
Für die Policengestaltung folgt daraus: Die Qualität einer W&I-Deckung entscheidet sich an den Garantiebereichen, in denen Schäden realistisch entstehen und reguliert werden. Ein Ausschluss oder eine Underwriting-Bedingung bei den Bilanzgarantien wiegt im Ernstfall schwerer als eine großzügige Position in einem Bereich ohne Schadenrelevanz.
Risk Partners begleitet Mandanten im Schadenfall von der fristgerechten Notifizierung über die Aufbereitung der Anspruchsgrundlage bis zur Verhandlung mit dem Versicherer, in enger Abstimmung mit den rechtlichen Beratern des Mandanten.
Der W&I-Prozess läuft idealerweise parallel zur Transaktion. Je früher Risk Partners eingebunden wird, desto mehr Spielraum bleibt für Strukturierungsentscheidungen, Ausschlussverhandlungen und die Abstimmung mit dem Deal-Team. Für Transaktionsanwälte und Corporate-Finance-Berater ist entscheidend, dass die Versicherungslösung die Transaktion nicht verlangsamt. Risk Partners stimmt Marktansprache, NBI-Fristen, Underwriting-Anforderungen und Policenverhandlung deshalb eng mit SPA-Zeitplan, Due-Diligence-Prozess, Bieterverfahren und Signing-Mechanik ab.
Die nachfolgende Übersicht zeigt den typischen Ablauf bei einer Buy-Side-Police. Der zeitliche Mindestaufwand zwischen Erstkontakt und Platzierung der Police liegt bei ca. 1 – 2 Wochen.
Der Informationsbedarf variiert je nach Prozessphase. Für die erste Einschätzung und Ausschreibung sind deutlich weniger Unterlagen erforderlich als für das Underwriting. Eine vollständige DD-Dokumentation wird erst nach Risikoträgerauswahl benötigt.
In spezifischen Risikosituationen kann es sinnvoll sein, bereits vor der Risikoträgerauswahl relevante Due-Diligence-Ergebnisse einzubeziehen. Das gilt insbesondere, wenn frühzeitig geprüft werden soll, ob ein Thema innerhalb der W&I-Police adressierbar ist oder ob eine alternative Struktur, etwa Contingent Risk, Tax Liability oder Specific Indemnity Insurance, sachgerechter ist.
Ersteinschätzung und Ausschreibung (NBI-Phase)
Underwriting-Phase (nach Risikoträgerauswahl)
Der Underwriting-Prozess läuft überwiegend schriftlich ab. Bei komplexen Themen bleiben Calls sinnvoll oder erforderlich. Nach Sichtung der Unterlagen stellen die Underwriter gezielte Rückfragen zu DD-Findings, offenen Garantiepositionen, Disclosure-Lücken oder transaktionsspezifischen Besonderheiten. Risk Partners koordiniert den Q&A-Prozess und steuert die Kommunikation zwischen Underwritern, Transaktionsanwälten und Steuerberatern.
Bei synthetischen W&I-Strukturen ist eine besonders belastbare käuferseitige Due Diligence zu den zu versichernden Garantiebereichen erforderlich, da Verkäufergarantien und Verkäufer-Disclosure nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen.
In kompetitiven Bieterverfahren ist eine W&I-Versicherung häufig Teil des Prozessdesigns. Für Verkäufer steht dabei regelmäßig ein möglichst haftungsarmer Exit im Vordergrund; für Käufer geht es darum, trotz reduzierter Verkäuferhaftung einen belastbaren Schutz gegen unbekannte Risiken zu erhalten. Käufer, die frühzeitig belastbare W&I-Konditionen vorlegen können, sind daher in der Lage, ein verkäuferfreundlicheres Angebot abzugeben, etwa mit reduziertem Escrow, begrenzter Verkäuferhaftung und klarer Absicherung über die Police. Niedrige oder auf null fallende Selbstbehalte verbessern dabei vor allem die wirtschaftliche Qualität des Käuferangebots, weil sie das nicht versicherte Restrisiko des Käufers reduzieren. Die Flip-Struktur ermöglicht es, W&I-Konditionen bereits im Sell-Side-Prozess auf Verkäuferseite vorzubereiten und nach Auswahl des bevorzugten Bieters bis Signing kurzfristig zu finalisieren.
Bei wiederholten Akquisitionen im Rahmen einer Buy-and-Build-Strategie kann W&I eine einheitliche Absicherungsstruktur schaffen, die für einzelne Add-on-Transaktionen effizient wiederverwendet und angepasst werden kann. Plattformunternehmen und Finanzinvestoren profitieren von wiederholbaren Underwriting-Prozessen, klareren Anforderungen an Due Diligence und Garantiekatalog sowie einer planbareren Absicherung unbekannter Post-Closing-Risiken. Gerade bei kleineren Add-ons kann W&I außerdem helfen, Verkäuferhaftung, Escrow und Garantielaufzeiten frühzeitig zu strukturieren, ohne jede Transaktion haftungsseitig neu aufzusetzen.
Für strategische Erwerber ist W&I nicht nur ein Instrument zur Absicherung der Transaktion, sondern auch ein Mittel der internen Risikosteuerung. Die Police kann helfen, unbekannte Garantieverletzungen nach Closing wirtschaftlich besser zu kalkulieren und intern klarer zuzuordnen, insbesondere wenn Konzernfreigaben, Board-Entscheidungen oder Post-Closing-Integration eine nachvollziehbare Risikoverteilung verlangen. Relevant ist W&I auch dann, wenn der Verkäufer keine weitreichende Nachhaftung akzeptiert oder der Käufer nach Closing keinen primären Rückgriff auf den Verkäufer nehmen möchte, aber dennoch einen tragfähigen Schutz gegen unbekannte Risiken benötigt.
Synthetische W&I ist besonders relevant, wenn ein klassisches Verkäufergarantieregime nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, etwa bei Insolvenzverkäufen, Distressed-Transaktionen, Carve-outs oder Verkäufern, die keine umfassenden Garantien abgeben wollen. Der Käufer erhält in diesen Fällen keinen Schutz aus Verkäufergarantien, kann aber über die Police einen definierten synthetischen Garantiestandard gegen unbekannte Risiken erhalten.
Voraussetzung ist eine belastbare käuferseitige Due Diligence. Deckbar sind nur Garantiebereiche, die ausreichend geprüft wurden; nicht geprüfte oder identifizierte Risiken werden regelmäßig ausgeschlossen. Bei Insolvenzverkäufen oder anderen garantiearmen Prozessen kann eine synthetische W&I-Police den Käuferkreis erweitern und Preisabschläge reduzieren, setzt aber eine frühzeitige Abstimmung von DD, Datenraum, Prozesszeitplan und Underwriting-Anforderungen voraus.
Mehr erfahren unter: Distressed M&A & synthetische W&I.
In bilateralen Transaktionen kann W&I helfen, festgefahrene Verhandlungen über Escrow, Verkäuferhaftung oder Garantielaufzeiten aufzulösen. Der Käufer erhält eine direkte Absicherung über die Police, während der Verkäufer Escrow, Kaufpreiseinbehalte oder Nachhaftung reduzieren oder in geeigneten Fällen vermeiden kann. Voraussetzung ist, dass die relevanten Garantiebereiche versicherbar sind und durch eine ausreichende Due Diligence unterlegt werden. So kann gebundenes Kapital reduziert werden, ohne dass der Käufer vollständig auf Schutz gegen unbekannte Risiken verzichten muss.
Auf Verkäuferseite kann W&I dazu beitragen, die wirtschaftliche Nachhaftung nach Closing deutlich zu reduzieren, sofern SPA-Struktur und Police entsprechend aufeinander abgestimmt sind. Besonders relevant ist dies bei Exits von Gründern, Familiengesellschaftern, Management-Teams oder Finanzinvestoren, wenn Escrow, Holdback, Kaufpreiseinbehalte oder lange Garantielaufzeiten vermieden oder reduziert werden sollen. Die Police ersetzt dabei nicht die saubere SPA-Struktur, kann aber helfen, unterschiedliche Haftungserwartungen zwischen Käufer und Verkäufer aufzulösen. Wenn Verkäufer keine oder nur sehr eingeschränkte Garantien abgeben wollen, kann ergänzend eine synthetische W&I-Struktur zu prüfen sein.
Wie unterstützt Risk Partners?
Für eine erste Einschätzung zur Versicherbarkeit, Marktgängigkeit oder Strukturierung einer W&I-Lösung (auch auf Basis eines frühen SPA-Entwurfs oder Term Sheets) stehen wir kurzfristig zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter der Nummer +49 160 92598958 oder schreiben Sie uns: dealinsurance@riskpartners.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Einzelfallberatung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, der rechtlichen Prüfung, den Underwriting-Anforderungen der Versicherer und der finalen Ausgestaltung der Police ab.