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Die Contingent Risk Insurance dient der Absicherung bekannter Einzelrisiken, deren Ausgang noch offen ist. In Betracht kommen insbesondere rechtliche, regulatorische, verwaltungsrechtliche und streitige Risiken, bei denen der Sachverhalt dokumentiert, das finanzielle Exposure eingrenzbar und die verbleibende Unsicherheit im Underwriting bewertbar ist.
Anders als eine W&I-Versicherung knüpft sie nicht an den gesamten Garantiekatalog eines Unternehmenskaufvertrags an, sondern an einen genau beschriebenen Sachverhalt: etwa eine streitige Rechtsposition, ein behördliches Verfahren, ein Rückforderungsrisiko, eine regulatorische Unsicherheit, einen anhängigen oder konkret drohenden Rechtsstreit oder eine sonstige bekannte Risikoposition mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Der Einsatz ist nicht auf M&A-Transaktionen beschränkt. Eine Contingent Risk Insurance kann transaktionsbegleitend genutzt werden, um ein Risiko aus der Kaufpreis- oder Haftungsverhandlung herauszulösen. Sie kann auch unabhängig von einer Transaktion sinnvoll sein, beispielsweise zur Absicherung einer offenen behördlichen Entscheidung, zur Vorbereitung einer Finanzierung, zur Strukturierung bilanz- oder finanzierungsrelevanter Risikopositionen oder zur Verbesserung der Transaktions- oder Finanzierungssicherheit gegenüber Investoren.
In Transaktionen kommen grundsätzlich Verkäufer, Käufer oder das Zielunternehmen selbst als Versicherungsnehmer in Betracht. Bei transaktionsbezogenen Deckungen ist häufig die Käuferpolice naheliegend: Sie verschafft dem Käufer einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer, statt ihn auf den Weg über eine Freistellung des Verkäufers zu verweisen. Je nach Risiko können aber auch Verkäufer, Zielgesellschaft, Anspruchsinhaber oder andere wirtschaftlich betroffene Parteien Versicherungsnehmer sein.
W&I-Versicherung erfasst grundsätzlich unbekannte Risiken aus Garantieverletzungen im Unternehmenskaufvertrag. Wird ein konkretes Risiko in der Due Diligence identifiziert, offengelegt oder im SPA gesondert behandelt, ist es regelmäßig nicht oder nur sehr eingeschränkt über W&I versicherbar und wird häufig durch einen spezifischen Ausschluss ausgenommen. Für ein solches Risiko kommt innerhalb der Transaktion häufig eine Specific Indemnity in Betracht (siehe unten).
Tax Liability Insurance folgt einem ähnlichen Grundgedanken, wird aber wegen der spezialisierten steuerlichen Prüfung als eigenständige Produktlinie geführt. Bei nicht-steuerlichen Einzelrisiken richtet sich die Struktur nach dem Risikotyp: Anhängige oder konkret drohende Rechtsstreitigkeiten werden als Litigation Risk Insurance geprüft, Umwelt- und Eigentumsrisiken über entsprechende Spezialdeckungen, transaktionsgebundene Einzelrisiken über Specific Indemnity Insurance und sonstige bekannte Rechtsrisiken über den Contingent-Risk-Markt.
Versicherer prüfen vor allem die rechtliche Tragfähigkeit der Risikoposition. Geprüft werden der dokumentierte Sachverhalt, die offene Rechtsfrage, mögliche Gegenargumente sowie die Herleitung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe. Für eine erste Einschätzung reicht häufig eine strukturierte Risikodarstellung. Für die Quotierung wird regelmäßig ein Legal Memo oder eine vergleichbare fachliche Analyse benötigt. Bei Litigation-Risiken treten Prozesslage, Verfahrensstand, Kostenrisiko, Rechtsmittelrisiko und Durchsetzbarkeit hinzu.
Eine Versicherungslösung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Sachverhalt dokumentiert ist, die offene Rechtsfrage prüffähig beschrieben werden kann, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe nachvollziehbar hergeleitet sind und der Versicherungsfall noch nicht endgültig eingetreten ist.
Nicht oder nur eingeschränkt versicherbar sind Risiken, bei denen der Sachverhalt selbst ungeklärt ist: beispielsweise, wenn es im Kern auf streitige Zeugenaussagen, technische Beweisfragen, noch nicht erhobene Tatsachen oder eine kaum quantifizierbare Schadensentwicklung ankommt. Solche Unsicherheiten lassen sich allenfalls durch Annahmen, Bedingungen, Sublimits oder Ausschlüsse eingrenzen.
Auch der Verfahrensstand prägt die Versicherbarkeit. Ein bereits endgültig festgestellter Schaden ist kein offenes Risiko mehr. Solange das Versicherungsfenster noch offen ist, kann die Police an eine behördliche Entscheidung, eine erstmalige Inanspruchnahme, eine gerichtliche Entscheidung, einen Schiedsspruch, eine Kostenentscheidung, einen Vergleich mit Zustimmung des Versicherers oder einen anderen konkret definierten Trigger anknüpfen.
Wird ein bekanntes Risiko im Rahmen der Due Diligence oder der Vertragsverhandlung transaktionsrelevant, stellt sich die Frage, wie es im Unternehmenskaufvertrag allokiert werden soll: durch eine Freistellung des Verkäufers, einen Kaufpreiseinbehalt, ein Escrow oder eine besondere Garantieregelung. Eine solche vertragliche Lösung bindet den Verkäufer regelmäßig über das Closing hinaus an das Risiko und hängt von dessen fortbestehender Bonität und Zahlungsbereitschaft ab.
Eine Contingent Risk Insurance kann diese vertragliche Risikoallokation absichern, ergänzen oder wirtschaftlich ersetzen; in dieser transaktionsgebundenen Ausprägung wird die Lösung häufig als Specific Indemnity Insurance strukturiert. Sie kann eine Verhandlungsblockade lösen, den Kaufpreis von einem streitigen Abzug befreien und dem Verkäufer einen saubereren Exit ohne fortbestehende Haftung ermöglichen.
Bei bereits laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Verfahren geht es häufig neben dem Prozess selbst um dessen Wirkung auf Kaufpreis, Finanzierung, Bilanz, Investorengespräche oder Verhandlungsposition. Eine Litigation Risk Insurance kann helfen, einen definierten finanziellen Nachteil aus dem Verfahren, einem Rechtsmittel oder der Durchsetzung eines titulierten Anspruchs abzusichern.
Die Struktur hängt davon ab, auf welcher Seite das Risiko liegt. Für Beklagte steht häufig das Risiko eines nachteiligen Verfahrensausgangs im Vordergrund. Für Kläger kann es um Prozesskostenrisiken, die Absicherung eines bereits erstrittenen Urteils oder die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs gehen. In jedem Fall prüfen Versicherer die Prozesslage, die Erfolgsaussichten, den Verfahrensstand, die Jurisdiktion, die Qualität der anwaltlichen Analyse und das Verhältnis zwischen Prämie, Limit und verbleibendem Eigenrisiko.
Prozesskostenrisiken können ein Verfahren wirtschaftlich blockieren, auch wenn die eigene Rechtsposition vertretbar ist. Eine Adverse-Cost- oder After-the-Event-Struktur deckt das gegnerische Kostenrisiko für den Fall des Unterliegens ab. Je nach Marktverfügbarkeit können auch eigene Kostenbestandteile oder Kostensicherheiten einbezogen werden; Umfang, Selbstbehalt und Kostenkontrolle werden fallbezogen verhandelt.
Für Beklagte kann ein laufendes Verfahren Kaufpreis, Finanzierung oder Bilanz erheblich belasten, selbst wenn die Verteidigungsposition gut begründet ist. Adverse Judgment Insurance wird in der Marktpraxis vor allem für Beklagte geprüft. Auf Klägerseite wäre eine vergleichbare Absicherung problematisch, weil sie wirtschaftlich einer Garantie des Prozesserfolgs nahekäme. Sie kann einen verhandelten Teil des wirtschaftlichen Risikos aus einer nachteiligen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung absichern, sofern die Verteidigungslinie belastbar dokumentiert ist und das verbleibende Restrisiko underwritingfähig bleibt.
Hat ein Kläger bereits ein günstiges Urteil oder einen Schiedsspruch erstritten, ist der wirtschaftliche Wert dieses Anspruchs häufig noch nicht endgültig gesichert. Ein Rechtsmittel kann den zugesprochenen Betrag reduzieren oder vollständig entfallen lassen. Eine Judgment Preservation Insurance kann einen verhandelten Teil dieses Werts absichern und damit Finanzierung, Vergleichsverhandlungen oder Transaktionsbewertung erleichtern.
Ein zugesprochener Anspruch hat nur dann wirtschaftlichen Wert, wenn er realisierbar ist. Bei Urteilen oder Schiedssprüchen gegen Schuldner in schwierigen Vollstreckungsjurisdiktionen, bei unklarer Vermögenslage oder bei drohender Insolvenz kann die Durchsetzbarkeit selbst zum versicherbaren Risikothema werden. Dafür müssen Schuldner, Vermögenslage, Vollstreckungsstaaten und rechtliche Durchsetzungshürden belastbar geprüft werden.
Bei Schiedsverfahren kommen Vertraulichkeitspflichten, Schiedsordnung, Sitz des Schiedsgerichts und Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs hinzu. Gerade grenzüberschreitend bleibt die Durchsetzung trotz des New Yorker Übereinkommens je nach Vollstreckungsstaat ein eigener Risikofaktor.
Bei Contingent-Risk- und Litigation-Risk-Policen muss der versicherte Sachverhalt präzise gefasst sein. Schon kleine Abweichungen zwischen Risikodarstellung, Underwriting-Unterlagen und Policentext können im Schadenfall darüber entscheiden, ob das wirtschaftlich gemeinte Risiko tatsächlich gedeckt ist.
Zu prüfen sind insbesondere:
Risk Partners prüft diese Punkte vor einer Empfehlung im Zusammenspiel mit SPA, Due Diligence, Verfahrensstand, Bilanzierung, Finanzierungsstruktur sowie Deal-Timeline und trennt früh, was versicherbar ist, was vertraglich gelöst werden sollte und was dem Markt nicht sinnvoll vorgestellt werden kann.
Das Format der Police unterscheidet sich deutlich von der W&I-Versicherung. Während sich dort über die Jahre ein vergleichsweise einheitlicher Marktstandard herausgebildet hat, wird jede Contingent-Risk- oder Litigation-Risk-Police für das jeweilige Risiko neu verhandelt; ein vergleichbarer Grad an Standardisierung besteht im Markt bislang nicht. Dadurch wird die Platzierung aufwändiger und zeitintensiver; realistisch sind mehrere Wochen, bei komplexeren Sachverhalten auch deutlich länger.
Ein identifiziertes Risiko sollte früh auf seine Versicherbarkeit geprüft werden: bei Transaktionen bereits während der Due Diligence, bei eigenständigen Risiken, sobald Verfahrensstand, Exposure und vorhandene rechtliche Einschätzung ausreichend greifbar sind. Bei Litigation-Risiken kommen Verfahrenskalender, Schriftsätze, gerichtliche Hinweise, Gutachten, Vergleichshistorie und Kostenbudgets hinzu.
Vor der Marktansprache sollte die Risikodarstellung konsistent sein; widersprüchliche Einschätzungen aus Due Diligence, internen Vermerken, externen Stellungnahmen und Prozessschriftsätzen verzögern das Underwriting oder verschlechtern die Platzierungschancen.
| Parameter | Ausgestaltung |
| Versicherungsnehmer | Unternehmen, Investor, Käufer, Verkäufer, Kläger, Beklagter oder Inhaber eines titulierten Anspruchs. |
| Versicherte Summe | Orientiert sich am identifizierten Risikoexposure, einschließlich möglicher Verteidigungskosten, Zinsen, Nebenforderungen und Verfahrenskosten. |
| Selbstbehalt | Risikoabhängig, je nach Struktur gering, betragsmäßig fixiert oder ohne klassischen Selbstbehalt; bei Litigation-Risiken häufig mit eigenem wirtschaftlichem Risiko des Versicherungsnehmers. |
| Prämie | Einmalprämie als Prozentsatz der Versicherungssumme, abhängig insbesondere von Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe, Laufzeit, Verfahrensstand, Jurisdiktion und Komplexität des Risikos. |
| Laufzeit | Abgestimmt auf den rechtlichen oder verfahrensmäßigen Klärungshorizont; bei Rechtsstreitigkeiten häufig bis zum rechtskräftigen Abschluss oder bis zu einem definierten Verfahrensereignis. |
| Trigger | Risikoabhängig; z. B. erstmalige Inanspruchnahme, behördliche Verfügung, abweichender Bescheid, gerichtliche Entscheidung, Schiedsspruch, Kostenentscheidung, Vergleich mit Zustimmung des Versicherers, Aufhebung oder Reduzierung eines Urteils im Rechtsmittelzug. |
| Underwriting-Grundlage | Rechtliche oder fachliche Risikobewertung, Legal Memo, Schriftsätze, Gutachten, Behördenkorrespondenz, Verfahrenshistorie, Kostenbudget und relevante Transaktionsunterlagen. |
| Einsatzbereich | Transaktionsbegleitend oder unabhängig von einer Transaktion; für bekannte rechtliche Risiken, verwaltungsrechtliche Risiken, regulatorische Risiken und streitige Verfahren. |
Unternehmen, die staatliche Förderprogramme in Anspruch genommen haben, können auch Jahre später mit Rückforderungsverfahren konfrontiert werden. Unser Team verfügt im Bereich Rückforderungsrisiken aus Corona-Wirtschaftshilfen über praktische Platzierungserfahrung mit spezialisierten Risikoträgern.
Versicherbar können insbesondere Risiken aus Genehmigungen, Lizenzen, Rückforderungsbescheiden oder sonstigen behördlichen Entscheidungen sein, sofern eine prüffähige rechtliche Analyse vorliegt. Sanktions- und Bußgeldrisiken bedürfen einer gesonderten rechtlichen Prüfung; häufig liegt der versicherbare Ansatz eher bei Verteidigungskosten oder bestimmten nicht-sanktionierenden finanziellen Auswirkungen als bei der Geldbuße selbst.
Eine Litigation Risk Insurance kann in Betracht kommen, wenn ein Verfahren den Kaufpreis, eine Finanzierung, eine Bilanzposition oder die Aufnahme neuer Investoren belastet. Je nach Risikolage geht es um Prozesskosten, das Risiko eines nachteiligen Verfahrensausgangs, Rechtsmittelrisiken oder die Durchsetzbarkeit einer titulierten Forderung.
Identifizierte Risiken können Kaufpreis, Haftungsregime, Escrow, Freistellungen oder Closing-Sicherheit erheblich belasten. Eine Contingent-Risk-Police – je nach Risiko auch als Specific Indemnity strukturiert – kann helfen, ein solches Risiko aus der Verhandlung herauszulösen, wenn eine rein vertragliche Lösung wirtschaftlich oder taktisch nicht überzeugt.
In Sanierungs- oder Distressed-M&A-Situationen können potenzielle Verbindlichkeiten, laufende Verfahren oder ungeklärte Anspruchspositionen Transaktionssicherheit und Investoreninteresse erheblich beeinträchtigen. Eine Versicherungslösung kann helfen, diese Risiken bewertbar zu machen und die Verhandlung über Kaufpreis, Haftung und Finanzierung zu entlasten.
Eine Versicherung kann die Grundlage schaffen, identifizierte Risikopositionen gegenüber Abschlussprüfern, Banken, Investoren oder Erwerbern neu zu bewerten. Ob daraus bilanzielle, finanzierungsseitige oder bewertungsrelevante Effekte entstehen, ist im Einzelfall mit den jeweiligen Beratern zu prüfen.
Für eine erste Einschätzung benötigen wir in der Regel keine vollständige Underwriting-Dokumentation. Hilfreich sind zunächst:
Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob eine Marktansprache sinnvoll ist, welche Versicherer in Betracht kommen und ob Contingent Risk Insurance (einschließlich ihrer Sonderformen Litigation Risk Insurance und Specific Indemnity), Tax Liability Insurance oder eine vertragliche Lösung näherliegt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Einzelfallberatung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, der rechtlichen Prüfung, den Underwriting-Anforderungen der Versicherer und der finalen Ausgestaltung der Police ab.
Wie unterstützt Risk Partners?
Für eine erste Einschätzung zur Versicherbarkeit, Marktgängigkeit oder Strukturierung einer Contingent Risk & Litigation Risk Insurance stehen wir kurzfristig zur Verfügung.
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