Risk Partners Life Sciences Roundtable 2025. Vielen Dank!
Schutzrechte sind oft der wertbestimmende Kern einer Transaktion und zugleich eine Risikoklasse, die klassische Haftpflicht- und W&I-Deckungen nur unvollständig abbilden.
Patente, Marken, Know-how und Software-IP tragen in vielen Transaktionen einen wesentlichen Teil des Unternehmenswerts. Gleichzeitig schließen allgemeine Haftpflicht-, D&O- und Cyber-Policen Ansprüche aus Schutzrechtsverletzungen regelmäßig aus, und auch die W&I-Versicherung deckt IP-Risiken nur im Rahmen des im SPA verhandelten Garantiekatalogs und der dort vereinbarten Ausschlüsse ab. Eine IP Insurance kann diese Lücke schließen, allerdings nicht pauschal. Maßgeblich ist, ob ein noch unbekanntes Verletzungsrisiko, ein bereits identifiziertes Einzelrisiko oder eine konkret verhandelte IP-Freistellung abgesichert werden soll. Diese drei Konstellationen folgen unterschiedlichen Underwriting- und Deckungslogiken im Rahmen einer Transaktion.
Dazu sei auch im IP-Kontext auf die IP-Rechtsschutz- und IP-Haftpflichtversicherung hingewiesen, die wir vom Leistungsumfang unter folgenden Link Sind Patentstreitigkeiten versicherbar? Die IP-Versicherung erklärt für Sie aufbereitet haben und außerhalb einer Transaktion IP-Risiken versichern.
In der Praxis muss zunächst geklärt werden, welche Art von IP-Risiko versichert werden soll. Geht es um ein künftiges, noch nicht konkret bekanntes Verletzungsrisiko, steht eine eigenständige IP-Haftungsdeckung im Vordergrund. Geht es dagegen um ein bereits bekanntes, im Unternehmenskaufvertrag konkret geregeltes IP-Risiko, handelt es sich wirtschaftlich um die Versicherung einer spezifischen Freistellung. Geht es schließlich um den Bestand oder die Durchsetzbarkeit eines eigenen Schutzrechts, etwa weil dessen Gültigkeit oder Reichweite im Raum steht, handelt es sich um eine dritte, eigenständige Risikokategorie. Alle Lösungen werden im Markt teilweise unter „IP Insurance“ geführt, unterscheiden sich aber erheblich bei Underwriting, Selbstbehalt (Retention), Ausschlüssen und Schadenmechanik.
In M&A-Transaktionen
Im Rahmen einer M&A-Transaktion wird die IP Insurance relevant, sobald die Standard-IP-Warranty im SPA das tatsächliche Risiko nicht adäquat abbildet; sei es, weil die Due-Diligence-Ergebnisse Lücken in der Schutzrechtskette oder ungeklärte Freedom-to-Operate-Fragen aufzeigen, oder weil ein konkretes Drittanspruchsrisiko bereits identifiziert, aber im SPA nicht abschließend gelöst wurde. Für Käufer und Investoren ist dabei nicht nur der mögliche Schadenersatz relevant. In IP-Streitigkeiten liegt das wirtschaftliche Kernrisiko häufig in Unterlassungsansprüchen, Vertriebsstopps, erzwungenen Lizenzverhandlungen, technischen Workarounds, Re-Design-Kosten oder dem Wegfall einer zentralen Umsatzlinie. Ob und in welchem Umfang solche Folgekosten versicherbar sind, muss im Einzelfall ausdrücklich geprüft werden; sie sollten nicht stillschweigend aus einer allgemeinen IP-Deckung abgeleitet werden. Typische Konstellationen:
Bekannte IP-Risiken über eine kaufvertragliche Freistellung absichern
Neben der allgemeinen IP-Garantie enthält der SPA in vielen Transaktionen eine spezifische Freistellung für ein bereits bekanntes, eng umrissenes IP-Risiko, etwa eine ungeklärte Eigentums- oder Lizenzfrage zu einer namentlich bestimmten Software-Komponente. In diesen Fällen versichert die Police kein allgemeines künftiges Verletzungsrisiko, sondern bildet die konkret verhandelte Freistellungsklausel versicherungstechnisch ab. Maßgeblich sind dann die einschlägigen SPA-Regelungen, die dazugehörigen Due-Diligence-Berichte, der Datenraumstand, etwaige Q&A-Antworten und regelmäßig eine Erklärung zum Nichtvorliegen bekannter Ansprüche bei Closing. Diese Struktur ähnelt dem W&I-Mechanismus, ist aber auf ein einzelnes, bereits identifiziertes IP-Risiko zugeschnitten. Sie ist deshalb als Specific Indemnity Insurance mit IP-spezifischem Gegenstand einzuordnen, nicht als eigenständige IP-Haftungsdeckung.
Versicherbar ist ein solches Einzelrisiko nur, wenn es rechtlich hinreichend eingegrenzt und die Risikoposition gut begründbar ist. Das kann etwa bei einem anhängigen oder drohenden IP-Streit der Fall sein, wenn die Erfolgsaussichten nach Einschätzung der beteiligten Rechtsberater klar überwiegend zugunsten des Zielunternehmens sprechen. Reine Tatsachenunsicherheiten, etwa wie wahrscheinlich eine Inanspruchnahme aus einem bekannten Risikofeld überhaupt ist, lassen sich dagegen regelmäßig nicht über eine solche Struktur lösen. In diesen Fällen bleiben Kaufpreisanpassung, Escrow, Closing Condition oder eine nicht versicherte Verkäuferfreistellung meist die belastbareren Instrumente.
Außerhalb einer laufenden Transaktion (Standalone)
Eine IP Insurance ist nicht an eine laufende Transaktion gebunden. Unternehmen mit IP-intensivem Geschäftsmodell (insbesondere Tech-, Deep-Tech- und Life-Science-Unternehmen) können Abwehr- und teilweise Durchsetzungsrisiken unabhängig von einem Signing oder Closing versichern lassen:
Bei KI-Zielunternehmen reicht der klassische Blick auf Software und Quellcode regelmäßig nicht aus. Der wirtschaftliche Wert liegt häufig im Zusammenspiel aus KI-Modellen, Trainings- und Validierungsdaten, Algorithmen, Schnittstellen, Infrastruktur, Systemdokumentation, Geschäftsgeheimnissen sowie vertraglich gesicherten Nutzungs- und Verwertungsrechten. Für Käufer, Verkäufer und Versicherer ist deshalb entscheidend, ob diese Bestandteile in der Due Diligence getrennt geprüft, wirtschaftlich eingeordnet und im SPA als eigene Garantiegegenstände abgebildet werden.
Für den Versicherungsschutz bedeutet dies: KI-spezifische Garantien können im Rahmen einer W&I-Versicherung grundsätzlich deckungsfähig sein. Sie ersetzen aber keine technische, rechtliche und kommerzielle Prüfung der KI-Werttreiber. Pauschale Software-Garantien reichen bei KI-Targets häufig nicht aus, weil sie die relevanten Risikoquellen nicht präzise genug erfassen. Sinnvoll sind eigenständige Definitionen und Garantien zu Modellen, Trainings- und Validierungsdaten, Drittkomponenten, Open-Source-Nutzung, Dokumentation, Governance und regulatorischer Compliance.
Ob und in welchem Umfang solche Garantien versicherbar sind, hängt wesentlich von der Qualität der Due Diligence ab. Eine saubere Dokumentation der Datenherkunft, der Modellarchitektur, der Lizenzketten, der technischen Abhängigkeiten und der KI-Governance verbessert die Ausgangsposition im Underwriting. Bleiben diese Punkte offen, reagieren Versicherer regelmäßig mit Rückfragen, Einschränkungen oder Ausschlüssen. Eine frühe Abstimmung mit dem W&I-Versicherer ist deshalb gerade bei KI-Targets sinnvoll, bevor der SPA-Garantiekatalog final verhandelt wird.
Der Begriff der IP Insurance wird in der Praxis uneinheitlich verwendet und mit benachbarten Produkten verwechselt. Eine präzise Abgrenzung ist sowohl für die Risikoeinordnung als auch für die Markterwartung notwendig:
Zur W&I-Versicherung: Die W&I-Police deckt Vermögensschäden aus der Verletzung der im SPA vereinbarten IP-Garantie. Diese Deckung ist Teil des Gesamtprogramms, an die Garantieformulierung gebunden und unterliegt den allgemeinen W&I-Ausschlüssen, insbesondere Known/Disclosed Matters. Eine eigenständige IP-Police greift dort, wo die W&I-Deckung wegen eines konkreten, bekannten Risikos ausgeschlossen wird oder wo das SPA keine IP-Warranty in ausreichender Tiefe enthält.
Zur Specific Indemnity Insurance: Wo ein IP-Risiko bereits bekannt ist und im SPA als eigenständige Indemnity-Klausel formuliert wurde, ist die resultierende Police strukturell eine Specific Indemnity Insurance mit IP-spezifischem Gegenstand, keine Haftpflicht-Deckung gegen ein künftiges, unbekanntes Verletzungsrisiko. Underwriting-Grundlage ist dann nicht eine FTO-/Validity-Analyse, sondern die SPA-Klausel selbst sowie die zugehörigen Due-Diligence-Berichte. Entscheidend ist deshalb, ob ein unbekanntes Verletzungsrisiko oder eine bereits verhandelte Freistellung versichert werden soll.
Zur Cyber-Versicherung: Cyber-Policen betreffen vor allem IT-Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechung und damit verbundene Haftungs- und Krisenkosten. Rechte an Software, Datenbanken, Trainingsdaten, Marken oder Patenten werden dadurch nicht umfassend abgesichert. Soweit einzelne Media- oder Content-Bausteine IP-nahe Risiken erfassen, handelt es sich regelmäßig um eng begrenzte Teildeckungen, nicht um eine Schutzrechtsversicherung.
Zur Produkthaftpflicht/D&O: D&O-Deckungen schützen Organpersonen gegen persönliche Haftungsansprüche, nicht das Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Schutzrechtsverletzung. Produkthaftpflicht- und Betriebshaftpflichtdeckungen erfassen typischerweise Personen- und Sachschäden; reine IP-Vermögensschäden, Unterlassungsansprüche, Lizenznachzahlungen oder patentbezogene Streitkosten sind dort regelmäßig nicht der eigentliche Deckungsgegenstand.
Zur IP-Rechtsschutz- und Patenthaftpflichtversicherung: Für laufende Patent-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsstreitigkeiten außerhalb einer Transaktion kommen eigenständige IP-Rechtsschutz- und Patenthaftpflichtdeckungen in Betracht. Diese unterscheiden sich von der hier beschriebenen M&A-nahen IP Insurance, weil sie nicht an SPA-Garantien, Due-Diligence-Findings oder eine verhandelte Freistellung anknüpfen, sondern an die Abwehr oder Durchsetzung von Schutzrechtsansprüchen im operativen Geschäft. Eine vertiefende Darstellung dieser Produktlinie findet sich in unserem Beitrag zur IP-Versicherung im Versicherungswiki.
Die Underwriting-Grundlage hängt davon ab, welches IP-Risiko versichert werden soll. Eine eigenständige IP-Haftungsdeckung, eine Deckung zur Rechtsbeständigkeit oder Durchsetzung eigener Schutzrechte und die Versicherung einer konkreten SPA-Freistellung folgen unterschiedlichen Prüfungslogiken. Für eine belastbare Markteinschätzung muss deshalb vor der Ansprache der Versicherer geklärt werden, welche Struktur tatsächlich benötigt wird.
Bei einer IP-Haftungs- oder Abwehrdeckung steht die Frage im Mittelpunkt, ob Produkte, Software, Verfahren, Markenverwendungen oder Technologien des Unternehmens in Rechte Dritter eingreifen könnten. Versicherer benötigen hierfür insbesondere eine klare Beschreibung der betroffenen Produkte, Technologien und Märkte, eine Übersicht der relevanten Wettbewerber, vorhandene Schutzrechtsrecherchen und Freedom-to-Operate-Analysen, Angaben zu bisherigen Abmahnungen, Streitigkeiten, Lizenzverhandlungen und Vergleichsgesprächen sowie eine Einordnung der wirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Produkte oder Umsatzlinien.
Bei Softwareunternehmen kommen eine Software-Stückliste, vorhandene Open-Source-Scans, eine Klassifizierung der verwendeten Lizenzen sowie eine technische Einordnung hinzu, wie die einzelnen Komponenten eingebunden, verändert, verbreitet oder nur intern genutzt werden. Besonders relevant sind Copyleft-Lizenzen wie GPL, LGPL oder AGPL, weil die rechtliche Bewertung davon abhängt, ob die Software als SaaS-Lösung, On-Premise-Produkt, eingebettete Komponente oder interne Anwendung eingesetzt wird. Hinzu kommt eine Einordnung der wirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Produkte oder Umsatzlinien: Entscheidend ist dabei, ob das IP-Risiko ein geschäftskritisches Produkt, eine zentrale Technologie oder einen wesentlichen Umsatzträger betrifft.
Bei Risiken zur Rechtsbeständigkeit oder Durchsetzung eigener Schutzrechte verschiebt sich der Fokus. Dann geht es weniger um die Abwehr fremder Ansprüche als um den Bestand, die Reichweite und die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit eigener Patente, Marken oder sonstiger Schutzrechte. Relevant sind insbesondere Bestandsanalysen, Validity- oder Rechtsbeständigkeitsgutachten, Informationen zu Einspruchs-, Nichtigkeits-, Löschungs- oder Verletzungsverfahren, der Stand von Lizenz-, FRAND- oder Vergleichsverhandlungen sowie eine realistische Einschätzung von Prozesskosten, Verfahrensdauer und wirtschaftlichem Durchsetzungsinteresse. Versicherer prüfen in diesen Fällen besonders genau, ob das Schutzrecht rechtlich tragfähig, wirtschaftlich werthaltig und prozessual sinnvoll durchsetzbar ist.
Bei der Versicherung einer konkreten IP-Freistellung im SPA ist die Ausgangslage eine andere. Hier wird kein allgemeines künftiges Verletzungsrisiko versichert, sondern ein bereits im Kaufvertrag definiertes Einzelrisiko. Underwriting-Grundlage sind dann vor allem die konkrete Freistellungsklausel, der relevante Garantiekatalog, die Disclosure-Behandlung, die einschlägigen Due-Diligence-Berichte, der Datenraumstand, etwaige Q&A-Antworten sowie die wirtschaftliche Herleitung des möglichen Schadens. Regelmäßig verlangt der Versicherer außerdem eine Erklärung zum Nichtvorliegen bekannter Ansprüche bei Closing. Nachträgliche Änderungen des SPA, Vergleiche oder Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers können die Deckung beeinträchtigen oder ausschließen. Diese Struktur ähnelt der W&I-Mechanik, ist aber auf ein einzelnes, bereits identifiziertes IP-Risiko zugeschnitten.
In allen Varianten gilt: Die Qualität der Due Diligence bestimmt die Qualität der erreichbaren Deckung. Red-Flag-Berichte reichen für eine erste Einordnung oft aus, lassen aber häufig offen, wie wesentlich ein IP-Risiko wirtschaftlich tatsächlich ist. Gerade diese wirtschaftliche Einordnung ist für Versicherer zentral: Betrifft das Risiko ein Nebenprodukt, eine interne Anwendung oder den Kern der Bewertungsthese? Gibt es technische Alternativen, Workarounds, Ersatzlizenzen oder Rückgriffsmöglichkeiten gegen Dritte? Lassen sich Unterlassungsrisiken, Vertriebsstopps, Re-Design-Kosten oder Lizenznachzahlungen plausibel beziffern?
Je präziser diese Punkte vor der Marktansprache aufbereitet werden, desto größer ist die Chance auf eine differenzierte Deckungsposition. Eine unscharfe Risikodarstellung führt dagegen regelmäßig zu pauschalen Ausschlüssen, höheren Selbstbehalten oder fehlender Zeichnungsbereitschaft. Der Mehrwert liegt deshalb nicht in der bloßen Weiterleitung von Due-Diligence-Unterlagen, sondern in der Übersetzung des IP-Risikos in eine für Versicherer prüfbare Risiko- und Schadenslogik.
Neben der Abwehr fremder Ansprüche können in Einzelfällen auch Kostenrisiken der aktiven Schutzrechtsdurchsetzung relevant werden. Dabei geht es um Unternehmen, die eigene Patente, Marken oder sonstige Schutzrechte gegen mutmaßliche Verletzer durchsetzen möchten, das Prozesskostenrisiko aber nicht vollständig selbst tragen wollen. Solche Lösungen sind deutlich einzelfallabhängiger als klassische Abwehrdeckungen und setzen regelmäßig eine belastbare Einschätzung zu Bestand, Reichweite, Verletzungslage, Verfahrensstrategie und wirtschaftlichem Durchsetzungsinteresse voraus.
Im Transaktionskontext kann die Frage der Durchsetzbarkeit eigener Schutzrechte insbesondere dann relevant werden, wenn ein wesentlicher Teil der Bewertung auf einem Patent- oder Markenportfolio beruht oder laufende Einspruchs-, Nichtigkeits-, Verletzungs- oder FRAND-Verfahren die Bewertungsthese beeinflussen. Ob hierfür eine Versicherungslösung, Litigation-Finance-Struktur oder eine kaufvertragliche Risikoverteilung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die nachfolgenden Parameter beschreiben marktübliche Bandbreiten für eigenständige IP-Liability-Policen. Sie sind indikativ und ersetzen keine individuelle Markterkundung; die tatsächlichen Konditionen hängen wesentlich von Sektor, Schutzrechtsportfolio, Gerichtsstandsprofil und Schadenhistorie ab.
Zur Einordnung: Die Bepreisung eigenständiger IP-Haftungsdeckungen ist stark einzelfallabhängig. Maßgeblich sind insbesondere Technologie, Branche, Schutzrechtsportfolio, relevante Jurisdiktionen, bisherige Streit- und Lizenzhistorie sowie die Qualität der vorliegenden Rechts- und technischen Prüfung. Eine pauschale Benchmark wie bei standardisierten Financial-Lines-Programmen ist nur eingeschränkt sinnvoll.
| Parameter | Marktübliche Ausprägung |
| Deckungsgegenstand | Rechtsabwehrkosten und Schadenersatz bei Vorwurf bzw. tatsächlicher Verletzung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen Dritter (Defense). Teilweise ergänzbar um Kosten der eigenen Rechtsdurchsetzung (Enforcement), vorbehaltlich bestätigtem Marktzugang. |
| Geografischer Geltungsbereich | Der geografische Geltungsbereich muss nach Schutzrecht, betroffenen Märkten, möglichem Anspruchsgegner, anwendbarem Recht und wahrscheinlichem Verfahrensort geprüft werden. Eine weltweite Schutzrechtsliste bedeutet nicht automatisch weltweiten Versicherungsschutz. Europäische Streitigkeiten, einschließlich UPC-relevanter Patentverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht, sind anders zu bewerten als US- oder China-Exposures. Für letztere können höhere Selbstbehalte, Sublimits, Ausschlüsse oder eine gesonderte Kapazitätsprüfung erforderlich sein. |
| Deckungssumme | Stark fallabhängig; marktüblich von niedrigen sechsstelligen Beträgen bei standardisierten Risiken bis zu zweistelligen Millionenbeträgen bei transaktionsbegleitenden oder portfoliostarken Risiken. |
| Selbstbehaltsstruktur bei Versicherung einer IP-Freistellung | Bei Policen, die ein bereits bekanntes Einzelrisiko abbilden, kann der Selbstbehalt deutlich höher ausfallen als bei einer Standard-IP-Liability-Police, da der Versicherer das Risiko nicht erst bewertet, sondern eine konkrete, bezifferbare Exponierung übernimmt. Die genaue Relation zwischen Selbstbehalt und Limit ist im Einzelfall zu verhandeln und nicht pauschal benennbar. |
| Rückwirkende Deckung | Abhängig vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Underwritings; bekannte oder anhängige Verfahren sind regelmäßig ausgeschlossen oder erfordern eine Specific-Risk-Lösung. |
| Eigentumsübergang bei Verkauf des Schutzrechts | Versicherungsschutz geht bei Veräußerung eines Schutzrechts nicht automatisch auf den Erwerber über; im Transaktionskontext ist dies bei der Übergangsstruktur zu berücksichtigen. |
Die Due Diligence identifiziert eine konkrete, namentlich bestimmbare Software-Komponente mit ungeklärter Eigentums- oder Lizenzkette, etwa weil frühe Entwicklungsleistungen nicht sauber auf das Zielunternehmen übertragen wurden oder die Nutzung einer Drittkomponente nicht hinreichend dokumentiert ist. Wird das Risiko im SPA durch eine spezifische Freistellung geregelt und ist es rechtlich ausreichend eingrenzbar, kann diese Freistellung unter Umständen über eine eigenständige Police abgesichert werden. Die allgemeine W&I-Garantie ist hierfür regelmäßig nicht das passende Instrument, wenn der Sachverhalt bereits bekannt oder offengelegt ist.
Ein zentrales Patent oder ergänzendes Schutzzertifikat ist Gegenstand eines Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahrens. Versicherbar ist nicht der planmäßige Ablauf eines Schutzrechts, sondern allenfalls ein konkret eingegrenztes Rechtsrisiko rund um Bestand, Reichweite oder Durchsetzbarkeit des Schutzrechts.
Eine bestehende FTO-Analyse zeigt ein Restrisiko bei einem Kernprodukt. Eine IP-Police adressiert dieses Risiko, bevor es im nächsten Due-Diligence-Prozess zum Diskussionspunkt wird.
Der Kaufpreis hängt wesentlich von einem Patent- oder Softwareportfolio ab. Eine Zusatzdeckung kommt nur in Betracht, wenn die wesentlichen Schutzrechte, Lizenzketten und Kollisionsrisiken so aufgearbeitet sind, dass der Versicherer das Restrisiko eigenständig bewerten kann.
Bei Erwerb aus der Insolvenz ist die Eigentums- und Lizenzkette an zentralen Schutzrechten oder Software häufig unvollständig dokumentiert, und die übliche Due-Diligence-Tiefe ist aus Zeit- oder Kostengründen eingeschränkt. Eine Versicherung kann hier in Betracht kommen, wenn das Einzelrisiko trotz eingeschränkter Due Diligence hinreichend dokumentiert und rechtlich bewertbar ist.
Ein Wettbewerber hat das Target wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung abgemahnt. Das Risiko ist bekannt und damit aus der W&I-Deckung ausgeschlossen; eine Specific-Risk-Lösung schließt die Lücke, sofern der Markt das konkrete Risiko zeichnet.
Das Zielunternehmen setzt Trainingsdaten aus Data Scraping ein, deren urheberrechtliche Unbedenklichkeit nicht vollständig dokumentiert ist. Der SPA-Garantiekatalog wird um KI-spezifische Definitionen erweitert; die Versicherbarkeit der entsprechenden Garantien wird frühzeitig mit dem W&I-Versicherer abgestimmt.
Nicht jedes IP-Risiko gehört in eine Police. Ist das Risiko überwiegend kommerziell, technisch nicht ausreichend aufgearbeitet oder rechtlich offen, ist eine kaufvertragliche Lösung häufig belastbarer als ein Versicherungstransfer. In Betracht kommen insbesondere Kaufpreisanpassung, Escrow, Closing Condition, spezifische Verkäuferfreistellung oder eine klar begrenzte Haftungsregelung. Die Versicherbarkeit sollte deshalb nicht isoliert geprüft werden, sondern immer im Verhältnis zur Transaktionsstruktur.
Eine IP Insurance ist insbesondere relevant, wenn der Unternehmenswert wesentlich von Software, Patenten, Datenbeständen, Know-how oder sonstigen Schutzrechten abhängt. Das betrifft vor allem Tech-, Deep-Tech- und Life-Science-Unternehmen, aber auch Private-Equity- und Venture-Capital-Investoren sowie strategische Käufer, die solche Assets erwerben, integrieren oder im Portfolio absichern wollen. M&A-Rechtsanwälte und Corporate-Finance-Berater profitieren von einer frühen Einschätzung der Versicherbarkeit, wenn IP-Themen in der Due Diligence als Deal-relevantes Risiko identifiziert werden, insbesondere dort, wo die Standard-W&I-Garantie an ihre Grenzen stößt.
Eine IP Insurance wirkt nicht erst im Schadenfall. Ihr Wert entsteht bereits bei der Strukturierung des Risikotransfers: Welches IP-Risiko liegt vor, welche Deckungslogik passt dazu und welche Punkte gehören besser in den SPA, in eine Kaufpreisanpassung oder in einen Escrow? Wird diese Klärung vor der Marktansprache vorgenommen, steigen die Chancen auf eine belastbare Police. Zugleich lässt sich vermeiden, dass bekannte IP-Themen erst im Underwriting zu pauschalen Ausschlüssen, hohen Selbstbehalten oder fehlender Zeichnungsbereitschaft führen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Einzelfallberatung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, der rechtlichen Prüfung, den Underwriting-Anforderungen der Versicherer und der finalen Ausgestaltung der Police ab.
Wie unterstützt Risk Partners?
Für eine erste Einschätzung zur Versicherbarkeit, Marktgängigkeit oder Strukturierung einer versicherungstechnischen Lösung stehen wir kurzfristig zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter der Nummer +49 89 6223383-0 oder schreiben Sie uns: dealinsurance@riskpartners.de.