Risk Partners Life Sciences Roundtable 2025. Vielen Dank! 

D&O-Run-off & Management Liability Insurance

Warum D&O-Run-off in M&A-Transaktionen relevant ist

Bei einem Unternehmensverkauf endet die persönliche Haftung der handelnden Personen nicht mit Signing oder Closing. Garantiehaftung, Kaufpreismechanik und Verkäuferhaftung werden im SPA geregelt; die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten oder entsandten Personen folgt jedoch einer eigenen Logik. Sie knüpft an das Verhalten während der Amtszeit an und kann auch nach einem Kontrollwechsel noch durch die Gesellschaft, neue Gesellschafter, Insolvenzverwalter oder Dritte geltend gemacht werden.

D&O-Run-off ist deshalb kein Annex zur Transaktionsdokumentation, sondern Teil der Haftungsarchitektur des Deals. Die bestehende D&O-Versicherung muss darauf geprüft werden, ob sie historische Organhaftungsrisiken nach dem Kontrollwechsel noch erfasst oder ob eine eigenständige Run-off-Lösung erforderlich ist. Entscheidend ist dabei, ob Kontrollwechselklausel, Anspruchserhebung, Meldung, bekannte Umstände, Käufer-D&O und SPA-Vorgaben zusammenpassen. 

Zur Übersicht D&O-Versicherung.

Was eine D&O-Run-off-Deckung absichert

Eine D&O-Run-off-Deckung schützt versicherte Personen gegen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die vor dem maßgeblichen Kontrollwechsel- oder Run-off-Zeitpunkt begangen wurden und erst später erhoben werden. Der praktische Wert liegt häufig bereits in der Abwehr unbegründeter oder überhöhter Ansprüche, weil Organhaftungsstreitigkeiten erhebliche Verteidigungs-, Beratungs- und Verfahrenskosten auslösen können.

Erfasst sind je nach Bedingungswerk neben Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten auch Beiräte, faktische Geschäftsführer, leitende Angestellte, Prokuristen mit wesentlicher Leitungsfunktion oder entsandte Personen in Beteiligungsgesellschaften. Ohne belastbare Nachmeldefrist oder eigenständige Run-off-Lösung bleibt das historische Haftungsrisiko bei den handelnden Personen, soweit weder die bisherige D&O-Police noch die Käufer-D&O rückwirkend eingreift.

Typische Transaktionssituationen für D&O-Run-off

Konstellationen, in denen D&O-Run-off relevant wird, sind:

  • Share Deal mit Kontrollwechsel: Die Zielgesellschaft bleibt bestehen, aber die Gesellschafterstruktur ändert sich vollständig. Die laufende D&O-Police der Zielgesellschaft kann je nach Bedingungswerk enden, in eine Nachmeldefrist übergehen oder nur noch für vor dem Kontrollwechsel begangene Pflichtverletzungen zur Verfügung stehen.
  • Verschmelzung / Merger: Die übertragende Gesellschaft erlischt als Rechtsträger. Bei Verschmelzungen ist vor Wirksamwerden zu prüfen, ob die bestehende D&O-Police nach Rechtsnachfolge, Kontrollwechselklausel und Nachmeldefrist noch ausreichend greift oder ob eine eigenständige Run-off-Lösung erforderlich ist.
  • Asset Deal mit Abwicklung der Verkäufergesellschaft: Wird die Verkäuferin nach Vollzug liquidiert oder eingestellt, entfällt die Rechtsperson, die die D&O-Police fortführen könnte; Run-off wird dann zur zentralen Absicherungsoption für historische Organhaftungsrisiken.

Distressed-Situationen und Insolvenznähe: Bei insolvenznahen Transaktionen wird die Run-off-Platzierung anspruchsvoller. Versicherer prüfen insbesondere Zahlungsunfähigkeitsnähe, bekannte Pflichtverletzungen, Ansprüche aus Zahlungen nach Insolvenzreife, laufende Organhaftungsthemen, Prämienzahlung und die Frage, ob bereits Umstände angezeigt oder bekannt sind. Je später der Markt angesprochen wird, desto eher drohen Ausschlüsse, Sublimits, verkürzte Nachmeldefristen oder fehlende Zeichnungsbereitschaft.

Abgrenzung zur W&I-Versicherung

D&O-Run-off ist kein Substitut für W&I-Versicherung, sondern deckt einen strukturell anderen Anspruchsteller ab. Beide Produkte werden im Transaktionsprozess oft im selben Zeitfenster besprochen. Inhaltlich sichern sie jedoch unterschiedliche Haftungsebenen ab und der Adressatenkreis ist grundverschieden:

 

W&I-Versicherung

D&O Run-off

Anspruchsteller

Käufer gegen W&I-Versicherer wegen Garantieverletzung bzw. versicherter Steuerfreistellung.

Gesellschaft, Insolvenzverwalter, Gesellschafter oder Dritte gegen Organmitglieder bzw. versicherte Personen.

Versichert

Käufer bei Käuferpolice; Verkäufer bei Verkäuferpolice.

Versicherte Personen, insbesondere Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und je nach Bedingungswerk leitende Angestellte, Prokuristen, faktische Organe.

Rechtsgrundlage

SPA-Garantien, Steuerfreistellungen und Policenbedingungen.

Organhaftung, Innenhaftung, Außenhaftung, deliktische oder insolvenzrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Deckungslogik und zeitlicher Bezug

Entscheidend sind die im SPA vereinbarten Garantiezeitpunkte sowie eine versicherte Garantieverletzung, ein daraus resultierender Schaden und die fristgerechte Meldung nach der Police.

Maßgeblich sind Pflichtverletzungen während der versicherten Amtszeit vor dem Kontrollwechsel- oder Run-off-Zeitpunkt; gedeckt sind Ansprüche, die innerhalb der Policenlaufzeit oder Nachmeldefrist gegen eine versicherte Person erhoben und gemeldet werden.

Beide Deckungen können denselben zugrundeliegenden Sachverhalt betreffen, etwa eine fehlerhafte Bilanzdarstellung, die sowohl eine SPA-Garantie verletzt als auch eine Sorgfaltspflichtverletzung des Geschäftsführers begründet. Sie laufen aber parallel, nicht alternativ: Die W&I-Police entschädigt den Käufer für den Vermögensschaden aus der Garantieverletzung; die D&O-Police schützt das Organmitglied persönlich vor dem Rückgriff der Gesellschaft oder Dritter. Ein SPA, das Run-off-Absicherung als „durch W&I bereits erledigt“ behandelt, lässt eine reale Haftungslücke für das ausscheidende Management offen.

Abgrenzung zur Käufer-D&O

Wird die Zielgesellschaft nach Closing in die D&O-Police des Käufers integriert (etwa als mitversicherte Tochtergesellschaft), deckt diese Police regelmäßig nur Pflichtverletzungen ab, die nach dem Erwerb begangen werden. Die Rückwärtsversicherung mancher Käufer-Policen für neu erworbene Tochtergesellschaften ist meist eng befristet (häufig auf wenige Monate) und ersetzt keine eigenständige Run-off-Lösung für Pflichtverletzungen der Alt-Organe vor dem maßgeblichen Kontrollwechsel- oder Run-off-Zeitpunkt.

Management Liability nach Closing

D&O-Run-off löst nur die historische Haftungsebene. Davon zu trennen ist die Frage, wie die Zielgesellschaft nach Closing in die Management-Liability-Struktur des Käufers eingebunden wird. Relevant sind insbesondere die Aufnahme in die Konzern-D&O des Käufers, die Absicherung neu bestellter Geschäftsführer, Vorstände oder Beiräte, Fremdmandate, Zustimmungs- und Anzeigeobliegenheiten sowie die Abgrenzung zwischen Alt- und Neurisiken.

Gerade bei Buy-and-Build-Strategien, carve-out-nahen Strukturen oder Managementwechseln nach Closing reicht es nicht, nur die Run-off-Police des Verkäufers zu prüfen. Die Käufer-D&O muss ebenso daraufhin geprüft werden, ob hinzukommende Tochtergesellschaften, Integrationsentscheidungen, Organbestellungen und mögliche Rückwärtsdeckungen sauber erfasst sind. Andernfalls entsteht eine Lücke in der laufenden Management-Liability-Struktur nach Closing. 

Weiterlesen: D&O-Versicherung für Plattformfirmen beim Buy-and-Build-Case (Private Equity).

Worauf es bei der Policenprüfung ankommt

Die Prüfung beginnt mit der Frage, welches Ereignis die Nachmeldefrist überhaupt auslöst und wie lang sie dadurch tatsächlich ausfällt. Die Nachmeldefrist ist keine Standardgröße. Ihre Dauer, Prämienstruktur und Bedingungen unterscheiden sich erheblich je nach auslösendem Ereignis:

  • Ordentliche Vertragsbeendigung ohne Trigger-Ereignis: Häufig automatische, prämienfreie Nachmeldefrist im Bereich mehrerer Jahre, teils deutlich länger, abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk.
  • Change of Control / Verschmelzung: Üblicherweise kostenpflichtige, gesondert zu beantragende Run-off-Deckung; am Markt werden auch mehrjährige Laufzeiten angeboten, wobei sich Prämie und Verfügbarkeit nach Zielgesellschaft, Branche und Risikoprofil richten.
  • Insolvenzeröffnung: Deutlich restriktivere Konditionen, kürzere maximale Nachmeldefristen und spürbare Prämienaufschläge sind marktüblich, da das Innenhaftungsrisiko in der Insolvenz signifikant steigt.
  • Persönliche Nachmeldefrist des einzelnen Organmitglieds: Relevant, wenn die Gesellschaft selbst keine (ausreichende) Nachmeldefrist mehr beanspruchen kann oder will – etwa nach Kündigung wegen Prämienverzugs, wodurch die reguläre Nachmeldefrist oftmals ersatzlos entfällt.

 

Zentrale Prüfungsfragen vor der Marktansprache sind:

  1. Ist die Zielgesellschaft nach der Transaktion noch als Rechtsträger existent, oder erlischt sie (Verschmelzung, Liquidation)? Das bestimmt, ob eine Verlängerung der bestehenden Police oder eine eigenständige Run-off-Police benötigt wird.
  2. Enthält die bestehende D&O-Police bereits eine automatische, unverfallbare Nachmeldefrist, die im Trigger-Fall greift, oder muss die Run-off-Verlängerung aktiv und fristgerecht beantragt werden? Versäumte Fristen zur Ausübung des Run-off-Optionsrechts sind ein häufiger und vermeidbarer Grund für nachträgliche Deckungslücken.
  3. Besteht eine Verfallsklausel, nach der die Nachmeldefrist mit Abschluss einer neuen D&O-Police (etwa durch den Käufer) automatisch endet, unabhängig davon, ob diese neue Police das historische Risiko überhaupt abdeckt?
  4. Enthält die Police Ausschlüsse oder Einschränkungen, die im konkreten M&A-Kontext relevant werden können? Bei internationalen oder US-nahen Programmen ist insbesondere die Bump-up-Klausel zu prüfen. Bei kapitalmarktnahen Transaktionen (IPO, Kapitalerhöhung, Anleiheemission) reicht die D&O-Police ohnehin nicht aus; hier ist zu prüfen, ob eine eigenständige Prospekthaftpflichtversicherung (POSI) erforderlich ist. Zusätzlich sind bereits bekannte oder vor dem Run-off-Auslöser angezeigte Sachverhalte anhand des konkreten Bedingungswerks zu prüfen.
  5. Wie sind Ansprüche der Gesellschaft, verbundener Unternehmen, Käufer, Alt-Gesellschafter, Insolvenzverwalter oder sonstiger Anspruchsteller gegen versicherte Personen geregelt? Bei internationalen oder konzernbezogenen Programmen sind insbesondere Insured-vs-Insured-Ausschlüsse und die dazugehörigen Rückausnahmen zu prüfen, etwa für Ansprüche durch Insolvenzverwalter, vergleichbare insolvenzrechtliche Anspruchsträger oder unabhängig erhobene Ansprüche.
  6. Für die Käuferseite: Benötigen die Organe des Käufers eine erweiterte oder eigenständige D&O-Deckung im Hinblick auf transaktionsspezifische Haftungsrisiken, etwa Fehlentscheidungen im Rahmen der Akquisitionsprüfung oder Integrationsphase?

Diese sechs Fragen strukturieren die Prüfung vor der Marktansprache. Run-off erfordert keine Effective-Cover-Analyse im W&I-Sinne; es gibt keinen Warranty-Katalog und keine Exclusion Bridge. Der Prüfungsmaßstab ist aber vergleichbar: Eine Deckungszusage ist erst belastbar, wenn sie gegen die konkrete Transaktionsstruktur, den Auslösemechanismus der Police, den versicherten Personenkreis, die Nachmeldefrist und die relevanten Ausschlüsse geprüft wurde.

Welche Deckungsparameter im Run-off zählen

Parameter

Marktübliche Ausgestaltung

Nachmeldefrist (Run-off-Periode)

Variiert nach Auslöser, Bedingungswerk und Risikoprofil; entscheidend ist, ob die Nachmeldefrist das realistische Anspruchserhebungs- und Meldefenster nach dem Kontrollwechsel abbildet.

Prämienstruktur

Einmalprämie bei Abschluss; marktüblich als Vielfaches der zuletzt gezahlten Jahresprämie, abhängig von Run-off-Periode und Risikoprofil.

Deckungssumme

Üblicherweise der unverbrauchte Teil der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres der Ursprungspolice, sofern nicht separat neu verhandelt.

Abwehr- und Verfahrenskosten

Zu prüfen ist, ob Verteidigungs-, Beratungs-, Ermittlungs- und Verfahrenskosten innerhalb der Versicherungssumme oder zusätzlich dazu laufen, welche Zustimmungserfordernisse gelten und wie Kosten bei mehreren versicherten Personen oder parallelen Anspruchsebenen zugeordnet werden.

Bedingungswerk

Die zum Ende der Ursprungspolice geltenden Bedingungen gelten grundsätzlich für die gesamte Nachmeldefrist fort.

Ausschlüsse und bekannte Umstände

Zu prüfen sind insbesondere Bump-up-Klauseln bei internationalen oder kapitalmarktnahen Programmen, Insured-vs-Insured-Ausschlüsse, bereits bekannte Umstände, Vorverfahren sowie vor oder bei Eintritt des maßgeblichen Run-off-Auslösers angezeigte Sachverhalte.

Persönliche Nachmeldefrist

Als Auffanglösung verfügbar, wenn die gesellschaftsbezogene Nachmeldefrist nicht besteht oder nicht ausreicht.

Auswahl der richtigen Run-off-Lösung

Die Wahl zwischen Verlängerung der bestehenden Police (Endorsement) und eigenständiger Run-off-Police sowie die erforderliche Laufzeit richten sich primär nach:

  • Fortbestand der Zielgesellschaft: Erlischt die Rechtsperson (Verschmelzung, Liquidation), ist eine eigenständige, vom Fortbestand des ursprünglichen Versicherungsnehmers unabhängige Run-off-Lösung regelmäßig zwingend.
  • Haftungs- und Verjährungsfristen im anwendbaren Recht: Die Laufzeit der Run-off-Deckung sollte nicht mechanisch aus gesetzlichen Verjährungsfristen abgeleitet werden. Verjährungsfristen bestimmen, wie lange ein Haftungsanspruch rechtlich durchsetzbar sein kann; die Nachmeldefrist der D&O-Police bestimmt dagegen, bis wann ein Anspruch nach Eintritt des Run-off-Auslösers versicherungsrechtlich gemeldet werden muss. Beide Fristen laufen nicht zwingend parallel. Deshalb ist zu prüfen, welche Anspruchsgrundlagen im konkreten Fall relevant sind, wann Ansprüche entstehen oder entdeckt werden können und ob die vorgesehene Nachmeldefrist das zeitliche Haftungsfenster ausreichend abbildet. Bei Aktiengesellschaften, börsennotierten Gesellschaften, insolvenznahen Situationen sowie internationalen oder kapitalmarktnahen Strukturen kann eine längere Run-off-Periode wirtschaftlich erforderlich sein. Eine Nachmeldefrist, die auf dem Papier lang genug wirkt, kann das tatsächliche Haftungsfenster trotzdem verfehlen.
  • Kapitalmarktnahe Exit- und Finanzierungsstrukturen: Bei IPO-Readiness, Kapitalerhöhungen, Anleiheemissionen oder De-SPAC-Strukturen reicht D&O-Run-off allein nicht aus. Prospekt- und kapitalmarktbezogene Haftungsrisiken aus der Transaktion selbst betreffen einen anderen und breiteren Kreis an Beteiligten (neben den Organen auch die Emittentin, Konsortialbanken, Wirtschaftsprüfer sowie Controlling- und Selling-Shareholder) und werden über eine eigenständige Prospekthaftpflichtversicherung (POSI) abgesichert, deren Nachmeldefrist sich an den Verjährungsfristen der Prospekthaftung orientiert und in der Praxis regelmäßig zwölf Jahre beträgt. Weiterlesen zu POSI.

    War die Zielgesellschaft bereits börsennotiert oder wird sie es im Zuge der Transaktion, stellt sich zusätzlich die Frage der laufenden Kapitalmarkthaftung nach Signing/Closing, etwa aus Ad-hoc-Publizität, Marktmissbrauch oder Wertpapierhandel. Diese Risiken sind von der historischen Organhaftung, die D&O-Run-off abdeckt, zu unterscheiden und gesondert zu prüfen. Weiterlesen zu Being-Public.

  • Deal-Struktur und Käuferprofil: Strategische Käufer mit eigener Konzern-D&O-Police handhaben die Integration der Zielgesellschaft oft anders als Finanzinvestoren, die eine strikte Trennung von Alt- und Neurisiko bevorzugen. Bei grenzüberschreitenden Strukturen ist ergänzend zu prüfen, ob lokale D&O-Policen, internationale Masterprogramme und lokale Nachmeldefristen mit der Run-off-Lösung zusammenpassen.
  • Kostenrahmen und Umsetzungstiming: Der wirtschaftliche Rahmen der Run-off-Lösung sollte früh mit der tatsächlichen Marktverfügbarkeit abgeglichen werden. Prämie, Laufzeit und Deckungsumfang lassen sich nicht beliebig an ein Transaktionsbudget anpassen; ist der Kostenrahmen zu eng, wirkt sich das regelmäßig auf Laufzeit, Versicherungssumme oder Ausschlusslage aus.
  • Insolvenznähe: Je näher die Transaktion an eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenzantragstellung rückt, desto früher sollte der Markt angesprochen werden. Andernfalls verschlechtern sich Verfügbarkeit, Laufzeit und Ausschlusslage deutlich.

SPA-Regelung: Klauselpunkte für Signing und Closing

Im SPA sollte die Run-off-Deckung möglichst konkret geregelt werden. Relevante Regelungspunkte sind insbesondere:

  • Beschaffungspflicht: Wer muss die Run-off-Deckung beschaffen – Verkäufer, Zielgesellschaft oder Käufer?
  • Zeitpunkt: Muss die Deckung bereits bei Signing verbindlich zugesagt sein oder spätestens bei Closing nachgewiesen werden?
  • Mindestlaufzeit: Welche Nachmeldefrist ist mindestens geschuldet?
  • Mindestversicherungssumme: Welche Deckungssumme muss zur Verfügung stehen und darf sie durch Vorjahresschäden bereits reduziert sein?
  • Bedingungsstandard: Soll die Run-off-Deckung auf Basis der bestehenden D&O-Police fortgeführt werden oder ist ein bestimmter Mindeststandard zu vereinbaren?
  • Versicherter Personenkreis: Sind gegenwärtige und frühere Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, entsandte Personen und weitere nach der Police versicherte Personen erfasst?
  • Kostenübernahme und Kostenobergrenze: Wer trägt die Prämie, und was passiert, wenn der Markt nur zu höheren Kosten oder mit eingeschränkter Laufzeit zeichnet?
  • Bekannte Umstände und laufende Verfahren: Wie werden bereits angezeigte Umstände, bekannte Pflichtverletzungen, laufende Ansprüche oder Untersuchungen behandelt?
  • Nachweis der Policierung: Welcher Nachweis ist geschuldet – verbindliche Deckungsbestätigung, Endorsement oder finale Police?
  • Verhältnis zu Käufer-D&O und W&I: Wie wird verhindert, dass historische Organhaftung, Käufer-D&O und W&I-Deckung unkoordiniert nebeneinanderstehen?
  • Fortbestand des Versicherungsnehmers: Greift die Run-off-Deckung auch bei Verschmelzung, Liquidation oder Integration der Zielgesellschaft in die Käuferstruktur?

Für wen D&O-Run-off in M&A-Transaktionen relevant ist

Beratungsbedarf bei der SPA-seitigen Verankerung der Run-off-Verpflichtung (vertragliche Beschaffungspflicht der Run-off-Police, Kostentragung, Kostenobergrenze) sowie bei der Abstimmung mit der W&I-Deckung, um Doppelversicherung oder Deckungslücken zu vermeiden.

Sowohl als Verkäufer, die die Absicherung des scheidenden Managements strukturieren, als auch als Käufer, die eigene Portfolio-Governance-Standards für D&O-Deckung durchsetzen. Bei entsandten Personen, Beiräten oder GP-nahen Strukturen ist zusätzlich die persönliche Haftung im Fonds- und Portfoliokontext zu berücksichtigen. 

Weiterlesen: D&O-Versicherung für GPs von Venture Capital und Private Equity.

Direktes persönliches Haftungsrisiko nach Exit; diese Zielgruppe hat oft keinen eigenen Zugang zum Versicherungsmarkt und ist auf die Initiative von Gesellschaft oder Käufer angewiesen.

Bei Unternehmensverkäufen aus der Krise oder im Insolvenzverfahren ist D&O-Run-off ein zeitkritisches Thema. Zu prüfen ist, ob historische Organhaftungsrisiken, bekannte Umstände, Zahlungen nach Insolvenzreife, Prämienrückstände und der Fortbestand des Versicherungsnehmers eine marktgängige Run-off-Lösung noch zulassen. Für Insolvenzverwalter geht es dabei nicht um Managementschutz als Selbstzweck, sondern um die saubere Einordnung von Masseinteressen, Haftungsdurchsetzung und Transaktionsfähigkeit.

Schnittstelle zu Transaktionsbudget, Closing Deliverables und der Frage, ob Run-off-Kosten im SPA, in der Kaufpreismechanik oder im Kostenrahmen des Verkäufers abgebildet werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Einzelfallberatung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, der rechtlichen Prüfung, den Underwriting-Anforderungen der Versicherer und der finalen Ausgestaltung der Police ab.

Wie unterstützt Risk Partners?

Risk Partners prüft D&O-Run-off nicht isoliert als Verlängerung einer bestehenden Police, sondern im Zusammenhang mit Transaktionsstruktur, SPA-Regelung, Käufer-D&O und gegebenenfalls W&I-Deckung. Am Anfang steht die Analyse der bestehenden D&O-Police: Kontrollwechselklausel, Nachmeldefrist, versicherter Personenkreis, Ausschlüsse, bekannte Umstände, Verfallsklauseln und Fristen zur Ausübung eines Run-off-Optionsrechts.

Auf dieser Grundlage strukturieren wir die Marktansprache, holen Indikationen ein und verhandeln Laufzeit, Deckungssumme, Bedingungen, Ausschlüsse und Kosten der Run-off-Lösung. Bei Bedarf stimmen wir die Run-off-Deckung mit der Käufer-D&O, der Management-Liability-Struktur nach Closing und der W&I-Police ab. Ziel ist eine Absicherung, die im betreffenden Exit-Szenario trägt, nicht nur eine formal vorhandene Nachmeldefrist.

Für eine erste Einschätzung zur Versicherbarkeit, Marktgängigkeit oder Strukturierung stehen wir kurzfristig zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter der Nummer +49 89 6223383-0 oder schreiben Sie uns: dealinsurance@riskpartners.de.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.