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IP-Versicherung

Sind Patentstreitigkeiten versicherbar? Welche Versicherungen gibt es?

Eine neue Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) zeigt, dass Startups mit Patent- und Markenrechten in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase 10,2-mal häufiger eine Finanzierung erhalten. Biotechs dominieren die Nutzung von Patenten, wobei fast jedes Zweite dabei Intellectual Property (IP) schützen lässt.

Neuartige Arzneimittel und Therapieansätze basieren auf jahrelanger Forschung durch teure Studien. Gleiches gilt für die Zulassung eines Medizinproduktes. Ein gutes Recht, sich das aufgebaute Know-how und Investment durch Patente schützen zu lassen.

1. Was deckt die Intellectual Property Insurance (IP-Versicherung) ab?

Doch wie schützt man sich vor dem Risiko, dass nicht andere Biotech-, Pharma- oder Medizintechnikunternehmen die eigenen Patente verletzen und erst in einem teuren Rechtsstreit festgestellt wird, wer ursprünglich Schöpfer der IP ist und wem daraus die Vermarktung zusteht? Die steigende Zahl von Klagen im Bereich geistiges Eigentum, kombiniert mit Risiken aus Informationssicherheitsverletzungen, bedrohen besonders junge Biotechs, deren Firmenwert häufig auf Patenten und dem damit verbundenen Vermarktungspotenzial basiert.

Die gute Nachricht, es gibt spezielle Patentversicherungen für IP-Streitigkeiten, um Unternehmen vor den finanziellen Risiken zu schützen. Versicherungsschutz ist grundsätzlich weltweit verfügbar, oder auf Wunsch auch nur für ausgewählte Regionen, z.B. dort wo Patente vermarktet werden. Was deckt die Intellectual Property Insurance (IP-Versicherung):

  • Rechtsabwehr und Schadenersatzpflicht bei Vorwurf und tatsächlicher Patentrechtsverletzungen gemäß der gesetzlichen und vertraglichen Haftung
  • Vermögensschäden erster Ordnung, etwa Betriebsunterbrechung bei Unterlassungsklagen des IP-Rights
  • Aktive / eigene Durchsetzung von Rechten (Unterlassung und Rechtsverfolgung) aus Patenten, Gebrauchsmustern etc.
  • Zusätzliche Kosten wie Rechtsvertretung, Sachverständige, Übersetzungen und Produktrücknahmegebühren

Sie beschäftigen sich gerade mit Ihrer IP-Strategie?

Als einer der führenden Spezialmakler für die Life Sciences Branche halten wir Sonderkonzepte vor, um Sie vor Patentstreitigkeiten zu schützen (Patenthaftpflichtversicherung, Patentrechtsschutzversicherung etc.).Nach unserer Erfahrung ist es ein unverzichtbarer Bestandteil der IP-Strategie, sicherzustellen, in der Lage zu sein, seine Rechte durchzusetzen und sich gegebenenfalls vor Gericht zu verteidigen. Geistiges Eigentum wie Patente, Urheberrechte und andere Schutzrechte sind wenig nützlich, wenn dem Inhaber die finanziellen Mittel fehlen, um gegen Verletzer vorzugehen. Darüber hinaus kann es existenzbedrohend sein sich gegen Ansprüche Dritter nicht entsprechend verteidigen zu können.

Risk Partners arbeitet neben dem deutschen Versicherungsmarkt mit dem auf IP-Risikoversicherungen spezialisierten Lloyd’s of London Versicherungsmarkt  zusammen. Sie profitieren hier von mehr als 30 Jahre Erfahrung in allen Bereichen der IP-Versicherung und können ihre Risiken mit bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme absichern. 

2. Was ist in der Patenthaftpflicht- / Patentrechtsschutz derzeit nicht versicherbar?

Um die Kosten kalkulierbar zu halten und das vergleichsweise niedrige Prämienniveau beizubehalten, sind derzeit bestimmte Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in den USA, nicht versicherbar. Hier ist jedoch das Wort Gerichtsstand entscheidend. Was bedeutet das also? 

Grundsätzlich sind alle Patente z.B. von unseren Biotech-Kunden, einschließlich derer in den USA, weltweit automatisch abgesichert. Jedoch hängt der tatsächliche Versicherungsschutz in einem Rechtsstreit maßgeblich vom Gerichtsstand der Klage ab, sowohl in aktiven als auch in passiven Fällen. Für den Gerichtsstand ist das gesamte geographische Europa versichert, was auch das Vereinigte Königreich, die Schweiz, und sogar Gebiete bis Moskau sowie die westliche Bosporus-Seite der Türkei einschließt.

Auf der anderen Seite, wenn beispielsweise Ihr US-Patent in den USA verletzt und Sie gegen diese Person in den USA klagen möchten, ist dies nicht versichert. Hier wäre der Gerichtsstand nämlich die USA und der Ausschluss würde greifen. Jedoch, wenn Sie die europäische (Vertriebs-)Gesellschaft oder den Lizenzpartner dieser Person vor einem europäischen Gericht verklagen, ist dies durchaus versichert. Umgekehrt ist es ebenfalls unwahrscheinlich, dass Sie für eine angebliche Patentverletzung ohne eigene Niederlassungen in den USA vor einem dortigen Gericht verklagt werden. Üblicherweise wäre Ihr Gesellschaftssitz oder ein anderes europäisches Gericht der Gerichtsstand, was dann ebenfalls versichert wäre.

Bleibt diese Situation für immer so? Nein, natürlich stehen wir im Interesse unserer Kunden im Austausch mit den Versicherungsmärkten, um auch z.B. den Gerichtsstand USA oder China zu lösen. Grundsätzlich sind Rechtssysteme mit vielen etablierten Streitfällen und entsprechenden Daten gut versicherbar. Im US-amerikanischen Rechtsraum sind jedoch die Kosten solcher Fälle um ein Vielfaches höher, sodass der Versicherer deutlich höhere Prämien für ein belastbares Kollektiv (Anzahl an Verträgen) einnehmen müsste. Für ein Zustandekommen müsste sich hier also ein Markt bilden. Angesichts des gestiegenen Risikobewusstseins in den letzten Jahren zu Patentstreitigkeiten scheinen jedoch neue Produktlösungen in greifbare Nähe zu rücken. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

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