Risk Partners Life Sciences Roundtable 2024. Vielen Dank! Jetzt bereits für den 26.06.2025 anmelden >

OLG Köln schafft mit aktuellen Urteil endlich Klärung
im Bereich der D&O-Direktprozesse

Ein neues spannendes Urteil aus der Welt der D&O-Versicherung. Im Rahmen des Verfahrens ging es um die Frage, wer die Beweislast trägt, wenn ein Unternehmen im Innenhaftungsfall nicht zuerst gegen den Geschäftsleiter:in, sondern sich direkt an den bzw. die D&O-Versicherer wendet (sogenannte Direktklage). Dies ist möglich, wenn der/die Beschuldigte seine Freistellungsansprüche gegenüber dem/der D&O-Versicherer an die Gesellschaft abgetreten hat. Doch was passiert in diesem Zuge mit der priviligierten Beweislastverteilung des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG.? Hier hat das OLG Köln nun für ein wenig Klarheit gesorgt.

Wie ist es grundsätzlich?

Im Normalfall eines Innenhaftungsfall muss der/die Geschäftsleiter:in beweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist, wenn er vom Unternehmen auf Schadenersatz für eine vermeintliche Pflichtverletzung verklagt wird. Dies kommt dem klagenden Unternehmen zugute, da dies in der Praxis mit Hürden verbunden ist (Stichwort Dokumentation – siehe hierzu auch unser Webinar mit Fides Technology). Dies gilt speziell wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die nicht vor kurzem (vermeintlich) begangen wurde, sondern Jahre zurückliegt und nun über die gesetzliche Nachhaftung zur Inanspruchnahme führt. Das Unternehmen genießt also juristisch und in der Praxis mit Blick auf Dokumentationsstandards in vielen Unternehmen eine erhebliche Privilegierung bei der Beweislastverteilung durch den § 93 Abs. 2 S. 2 AktG.

Was ist nun entschieden worden?

Die Unsicherheit bestand darin, ob das Unternehmen im Falle einer direkten Klage gegen den/die D&O-Versicherer die Pflichtverletzung darlegen und beweisen muss, was solche Direktprozesse erheblich erschweren würde. Das Unternehmen würde folglich in die Fußstapfen der Geschäftsleiter schlüpfen und dessen Nachteile bei der Beweislastverteilung erben. 

Die Kölner Richter haben nun klargestellt, dass im Direktprozess gegen den/die D&O-Versicherer dieselben Regeln gelten wie im „klassischen“ Organhaftungsprozess. Das bedeutet, dass der Versicherer beweisen muss, dass der versicherte Geschäftsleiter:innen seinen Pflichten nachgekommen ist. Der Versicherer schlüpft also in die Rolle des Geschäftsleiters. 

Das Urteil (Az. 9 U 206/22) stärkt grundsätzlich die Position von Unternehmen, die direkt gegen ihren D&O-Versicherern vorgehen wollen. Es wird somit attraktiver, nicht gegen die verantwortlichen Geschäftsleiterin zu klagen, sondern direkt gegen dessen Versicherer. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschäftsleiter seinen Versicherungsanspruch zuvor an das Unternehmen abtritt bzw. anders ausgedrückt auch die Kontrolle über das Verfahren abgibt. Neben der Kontrollabgabe des betroffenen Geschäftsleiters sind weitere Themen zu beachten, wie z.B. die Auswirkungen speziell auf Aktiengesellschaften im strengen AG-Regime oder grundsätzlich mit der „Direktklage“ verbundene Nachteile mit Verweis aufs versicherungsvertragliche Obliegenheiten im Schadenfall, sodass die Entwicklungen rundum die Direktklage seitens der Risk Partners weiter intensiv für unsere Mandanten verfolgt werden.  

Lesen Sie auch unsere anderen Blogposts

Being Public

Prospekthaftung Versicherung (POSI): Risk Partners publiziert für Euch

Risk Partners auf Going Public und dem Kapitalmarktblog zur Prospekthaftung-versicherung In den vergangenen Monaten haben wir unser Fachwissen zur Prospekthaftungsversicherung auf zwei renommierten Plattformen mit einem breiten Publikum teilen dürfen. Hier ein Überblick: Kapitalmarkt.blog Im Beitrag „POSI-Versicherung – Die Schutzweste am Kapitalmarkt“ erklären wir, warum die Prospekthaftungsversicherung ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen ist, die am Kapitalmarkt aktiv werden. Der Artikel zeigt praxisnah, wie eine solche Versicherung nicht nur Haftungsrisiken minimiert, sondern auch das Vertrauen von Investoren stärkt. GoingPublic Magazin In

Weiterlesen »
4 Säulen der Cyber-Versicherung für Venture Capital und Private Equity
Cyber Security

Cyber-Versicherung Venture Capital und Private Equity

Warum die Cyber-Versicherung nicht das Kernrisiko von VC & PE Fonds transferiert und warum wir in Risk Partners Cyber-Rahmenverträge investiert haben. Warum Cyber-Risiken für Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds relevant sind Mit dem zunehmenden Wachstum der Cyber-Crime-Industrie (vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz) sind auch Venture-Capital- (VC) und Private-Equity-Fonds (PE) bzw. deren Fondsmanager stärker Cyber-Risiken ausgesetzt. Seit Jahren spiegelt sich das bei den Schadenfällen wider, die wir begleiten dürfen, in der Fondsmanager Jahr für Jahr Platz 1 bei den von uns betreuten Branchen einnehmen.

Weiterlesen »
Cyber Security

„Digital Operational Resilience Act“ (DORA-Verordnung) aus Sicht von Venture Capital und Private Equity Fonds

DORA-Verordnung findet ab Januar 2025 Anwendung. Bedeutung für unsere Private Equity und Venture Capital Mandanten Was etwas sperrig mit dem langen Namen „Digital Operational Resilience Act“ (kurz: DORA) daherkommt, hat einen sehr ernsten Hintergrund und ist dem Grunde nach zu begrüßen. Denn wenn wir unsere Schadenfälle im Kontext von Cyber Crime auswerten, sind PE- und VC-Fonds bzw. deren KVG jene mit der höchsten Schadenhäufigkeit. Es kann gesichert davon ausgegangen werden, dass jene als „lohnende Zielgruppe“ bei im Ausland sitzenden Cyber

Weiterlesen »
Being Public

Risk Partners unterstützt erfolgreiches Uplisting in den Prime Standard von Formycon AG

Wir gratulieren Formycon AG herzlich zum erfolgreichen Uplisting in den Prime Standard der Deutschen Börse am 12. November 2024! Willkommen in der Prime Standard-Liga: Ein neuer Champion der Life Sciences und Biosimilars hat erfolgreich den Schritt vom Scale-Segment vollzugen. Mit Stolz gratulieren wir Enno Spillner, Dr. Caroline Redeker, Daniel Marquard und dem gesamten Team der Formycon AG zu diesem großartigen Erfolg und einem weiteren wichtigen Meilenstein auf ihrem Weg zum globalen Champion im Bereich Biosimilars! Formycon AG hat sich auf

Weiterlesen »
Being Public

Risk Partners unterstützt erfolgreichen Börsengang von Steyr Motors AG

Wir gratulieren Steyr Motors AG herzlich zur erfolgreichen Notierung im Scale Segment der Deutschen Börse am 30. Oktober 2024! Risk Partners hatte die Ehre, als IPO-Versicherungsberater an dieser Transaktion mitzuwirken. Unser Team, angeführt von Florian Eckstein und Björn Stressenreuter, hat Steyr Motors AG beim Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse unterstützt. Unsere Expertise und umfassende Betreuung waren darauf ausgerichtet, Steyr Motors einen sicheren und erfolgreichen Start an den Kapitalmärkten zu ermöglichen. Wir danken Julian Cassutti und Christoph Cerar von Steyr Motors

Weiterlesen »
Being Public

Global Integrity and Compliance Forum 2024 

𝗚𝗹𝗼𝗯𝗮𝗹 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗴𝗿𝗶𝘁𝘆 𝗮𝗻𝗱 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗙𝗼𝗿𝘂𝗺 𝟮𝟬𝟮𝟰 „D&O and Co. – Plan B to cover personal liability!“ Am vergangenen Freitag hatte Florian die Ehre, am Global Integrity and Compliance Forum an der Ludwig-Maximilians-Universität München teilzunehmen. Unter dem Motto „The RULE of LAW in the Era of Integrity & Compliance” versammelten sich internationale Rechtsexpert:innen, Unternehmensleiter:innen sowie Inhouse Councils & Compliance-Beauftragte aus aller Welt, um über die Zukunft der „Good Corporate Governance“ im Jahr 2024 zu diskutieren. Zentrale Diskussionen und Erkenntnisse Eines der

Weiterlesen »