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Versicherungen für Asset Manager / Vermögensverwalter:
alles Wichtige vom Spezialmakler

In einer Welt, in der geopolitische Spannungen, volatile Märkte und technologische Umbrüche den Alltag prägen, stehen Asset Manager unter immensem Druck. Sie müssen nicht nur klug und vorausschauend investieren – sondern gleichzeitig komplexe regulatorische Anforderungen erfüllen und ihre Organisation gegen eine wachsende Zahl von Bedrohungen absichern.

Während sich die Erwartungen von Anlegern verschärfen und klassische Anlageansätze hinterfragt werden, schafft der Gesetzgeber mit Regularien wie dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), MiFID II, ESG-Vorgaben oder – bei entsprechender Struktur – internationalen Berichtspflichten wie FATCA/CRS zusätzliche Herausforderungen. Hinzu kommt: Die Angriffsfläche für Cyberkriminelle wächst – insbesondere für Finanzunternehmen mit hoher digitaler Abhängigkeit und vertraulichen Kundendaten. Auch sehen wir bei komplexen Transaktionen, etwa im Bereich illiquider Assets oder bei BuyOut-Strukturen, eine steigende Zahl von Haftungs- und Performance-Risiken.

Als einer der dynamisch wachsenden Spezialmakler im DACH-Raum begleiten wir von Risk Partners Vermögensverwalter, Asset Manager und Wertpapierinstitute mit tiefem Branchenverständnis und passgenauen Versicherungslösungen. Dabei beraten wir sowohl unabhängige Vermögensverwalter:innen als auch Tochtergesellschaften von Banken oder Versicherungen – immer mit Blick auf deren individuelle Risikolandschaft und regulatorische Anforderungen.

Unsere Produkte sind gezielt auf die Anforderungen z.B. des WpIG zugeschnitten und decken die spezifischen Risiken ab – vom klassischen Vermögensschaden (D&O/E&O durch unser Risk Partners D&O/E&O Asset Manager Protect) bis hin zu modernen Cyber- und Crimelösungen oder ergänzende Strafrechtsschutzabsicherungen für Geschäftsleiter. Unser Anspruch als Qualitätsanbieter: Versicherung auf Augenhöhe – nicht von der Stange, sondern mit echter strategischer Relevanz. Für alle, die sich im Asset Management auf das konzentrieren wollen, was wirklich zählt: Performance, Vertrauen und Stabilität.

Unsere Partner

Um auch komplexe Fondskonstrukte versichern, sind wir für Sie mit allen führenden Risikoträgern in Kontinentaleuropa und dem UK-Versicherungsmarkt im persönlichen Austausch, um innovative Lösungen zu finden, die zu Ihren Bedürfnissen passen.

 

Strukturierter Risikodialog nach vier Feldern:

Im ganzheitlichen Dialog mit unseren Kunden aus dem Asset Manager Bereich clustern wir den strategischen Risikodialog nach vier Themenfeldern, zu denen wir im Anschluss potentiellen Risikotransfer besprechen.

Die Antworten auf zentrale Risikofragen im Asset Management sind oft sehr individuell, infolge wollen wir jedoch einen ersten Überblick geben. 

D&O- / E&O-Versicherung als zentraler Baustein

Weniger strittig ist der Risikotransfer zivilrechtlicher Ansprüche – etwa von Anlegern, Geschäftspartnern oder Aufsichtsbehörden. Unabhängig davon, ob ein Asset Manager in Form einer deutschen GmbH & Co. KG, als Wertpapierinstitut oder z. B. über eine luxemburgische Aktiengesellschaft (Société Anonyme, S.A.) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée, S.à r.l.) operiert: Der gezielte Transfer dieser Risiken über spezialisierte E&O- und D&O-Versicherungen ist bei risikobewussten Häusern inzwischen weit verbreitet.

Die E&O-Versicherung (Errors & Omissions) dient dabei vorrangig der Absicherung gegen Fehler im Rahmen der professionellen Tätigkeit – etwa in der Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder der Kommunikation mit Investoren. Dies umfasst typischerweise Ansprüche im Zusammenhang mit Vertriebsunterlagen, Geeignetheitserklärungen oder Anlagebedingungen. Die Police prüft solche Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und leistet im begründeten Fall.

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) hingegen schützt die persönliche Haftung von Geschäftsleitern, Vorständen oder Verwaltungsräten, sowohl im Innenverhältnis (gegenüber dem eigenen Institut) als auch im Außenverhältnis (z. B. gegenüber Anlegern oder der BaFin). Wir sehen in der Praxis insbesondere Fälle im Zusammenhang mit Treuepflichtverletzungen, Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben (z. B. WpIG, MiFID II), Fehlern im Risikomanagement oder missverständlicher Anlegerberichterstattung.

Darüber hinaus empfehlen wir Asset Managern, auch den Aspekt Fremdmandatsklausel und Kumulklauseln im Blick zu behalten. Es kann sinnvoll sein, hier mit unterschiedlichen Versicherern oder D&O-Konsortien zu arbeiten, um mögliche Kumuleffekte zu vermeiden – etwa durch wechselseitige Ausschlüsse oder anrechenbare Sublimits im Schadenfall („don’t put all your eggs in one basket“).

Für diese Anforderungen bieten wir mit Risk Partners D&O/E&O Asset Management Protect eine modulare, auf Ihre Struktur und Ihr Risikoprofil abgestimmte Lösung – entwickelt speziell für moderne Asset Manager.

Sidekick: Am 17. Januar 2025 ist die DORA-Verordnung in Kraft getreten. Hieraus dürfte sich für vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft die Notwendigkeit ergeben, z.B. Verträge mit Dienstleistern zu optimieren. Ist Ihre die D&O-/E&O-Versicherung hierfür gewappnet? Gerne prüfen wir dies für Sie.

Leitfaden: Wie schützen sich Asset Manager und ihre Geschäftsleiter:innen vor Haftungsrisiken?

Lest in unserem VC-Leitfaden, welche Versicherungen Asset Manager und Ihre Geschäftsführung für ein persönliches Risikomanagement benötigen, um nicht in Haftungsfallen zu laufen und was sonst noch relevant ist für den Schutz der Gesellschaft. Erhalten Sie zudem unsere anonymisierte Auswertung aus unserer Benchmarkdatenbank für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit mit Ihren Peers zu:

  • Versicherungssummen
  • Limitstruktur (Maximierung und „Shared limits” vs. „Separate limits”)
  • Prämienbenchmark
 

Wir vergleichen diese Parameter anhand von Fondsvolumen, Investmentfokus und Jahr der Erstplatzierung der D&O / E&O.

Blog / News

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz … ist nunmehr in Kraft. Hey #VCs, habt ihr bereits ein System eingerichtet für sicheres #Whistleblowing? Und wie sieht es mit Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung aus?  Heute vor einem Monat trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Seit dem 2. Juli 2023 sind damit nicht nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sondern auch Fondsmanager bzw. ManCos (Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs) verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben, unabhängig

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