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„Look, it was a bad error, and that’s on me,”
CEO von LYFT Inc.

Ggf. haben Sie auch von dem jüngsten Vorfall mit LYFT gehört. Im Quartals Earnings Report gab LYFT ursprünglich an, dass die Gewinnmargen um 500 Basispunkte steigen, bevor dies während der Telefonkonferenz auf 50 Basispunkte korrigiert wurde. Dieser Schreibfehler führte dazu, dass der Aktienkurs im nachbörslichen Handel um mehr als 60 % stieg.

Diese Situation ist genau das, was Investor Relations-Teams, die für das Erstellen und Überprüfen der Präsentationsunterlagen verantwortlich sind, unbedingt vermeiden möchten. Obwohl es wahrscheinlich nicht an einem Mangel an Kontrollprozessen lag, wird man nach diesem Vorfall sicherlich den Prozess zur finalen Unterlage überprüfen und verbessern. Es hätte aber auch viel schlimmer kommen können …


Quelle: LYFT Inc. Aktienkurs - google.de - Stand: 16.02.2024

Was bedeutet das für die D&O-Versicherung?

Nach allem, was wir bis zum heutigen Stand (16.02.2024) wissen, handelt es sich nicht um eine vorsätzliche Straftat (Crime-Versicherung), sondern um ein „fahrlässiges” Verschulden. Daher konzentriert sich die Frage des Versicherungsschutzes hauptsächlich auf die D&O-Versicherung. In diesem Zusammenhang sollte auch die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung erwähnt werden, die – analog zur D&O-Versicherung – die Kosten einer Abwehr in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung für versicherte Personen übernehmen würde.

Jetzt kommen wir zur D&O-Versicherung. Zunächst muss jemand einen Schaden erleiden. In diesem Fall hat die positive Entwicklung des Aktienkurses von LYFT sicherlich schlimmere Auswirkungen verhindert. Setzen wir jedoch voraus, dass Aktionäre auf Grundlage des Earnings Calls Aktien gekauft oder nachgekauft haben und der Aktienkurs nach der Korrektur der Earnings erheblich gefallen ist. Neben dem wahrscheinlich ebenfalls erhobenen Vorwurf eines Reputationsschadens (z.B. „Vertrauensverlust durch eine unzureichende Finance- / Investor Relations-Abteilung”) hätten diese Neuaktionäre durch die Falschmeldung erheblichen Schaden erlitten.

Die (berechtigte) Forderung auf Schadenersatz gegen das Unternehmen wird in diesem Fall durch die Side C als Haftpflichtdeckung für kapitalmarktrechtliche Folgepflichten versichert, und die Aktionäre werden entschädigt. Sidekick: Weitere kapitalmarktrechtliche Folgepflichten finden Sie auf unserer Seite „Being Public – richtiger Versicherungsschutz”. Fehlt dieser Baustein in der D&O-Versicherung oder ist er schlecht ausgestaltet, muss das Unternehmen die Entschädigung übernehmen und im nächsten Schritt die Haftung seiner Organe prüfen. Da in diesem Fall ein Schuldeingeständnis des CEOs vorliegt (Anmerkung: dies wäre in einem D&O-Schadenfall ohne Abstimmung mit dem Versicherer nicht zu empfehlen), muss der Aufsichtsrat eine Pflichtverletzung und Schadenersatz von den Vorständen prüfen (z.B. Organisationsverschulden aufgrund fehlender Kontrolle durch einen Vertreter der Finanzabteilung). Bei leichter Fahrlässigkeit beginnt dann die Haftung und die sogenannte Side A (Kern der D&O-Versicherung) würde angesprochen. Sie würde die Haftungsfrage klären und die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der Versicherungssumme (Anmerkung: eine zu geringe Versicherungssumme sehen wir häufig bei Prüfungen durch unser Haus) im Namen der Vorstände übernehmen. Sollte eine Freistellung für die Vorstände vorliegen und diese könnten nicht in Anspruch genommen werden (hier unrealistisch), wäre die Side B betroffen. Sie würde dem Unternehmen den Schaden dann ersetzen.

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten entstehen, z.B. durch die Forderung einer Untersuchung von Aufsichtsbehörden und/oder Aktionären zwecks Ursachenidentifikation. Auch in diesem Fall sollte das D&O-Versicherungsbedingungswerk geprüft werden, da ein Kostenersatz möglich sein könnte – je nachdem wie gut die Bedingungen sind.

Fazit: LYFT Inc. scheint aufgrund der guten Aktienkursentwicklung und dem vermutlich fehlenden Schaden glimpflich davongekommen zu sein. Dennoch zeigt es, wie schnell Fehler zu erheblichen Schäden und existenzbedrohenden Forderungen gegen Vorstände führen können. Wenn Sie an der Börse sind, bieten wir gerne unsere Due Diligence an. Dabei spielen wir Haftungsszenarien auf Basis konkreter Fälle (Risk Partners Prospekthaftungs-Datenbank) gegen Ihren aktuellen Versicherungsschutz durch und decken Schwachstellen auf – bevor sich nicht versicherte Ansprüche gegen Sie als Vorstände richten.

Life Sciences

Finance Day 2023

Wachstumskapital für Biotechnologie: Gestern, Heute, Morgen! Vor ein paar Tagen waren Jutta Zaglauer und Florian Eckstein aus unserem Team auf dem Finance Day 2023 anlässlich des 25-jährigen Jubiläums Biotechnologie im IZB – Innovation and Startup Center for Biotechnology. Das Event bot einen spannenden Austausch und Einblicke in aktuelle Finanzierungs- und Kapitalmarktfragen von Biotechnologie-Unternehmen. Als erfahrener Spezialversicherungsmakler für die Bereiche Life Sciences, Venture Capital und IPOs, waren gleich alle drei Eckpunkte unseres „magischen Expertise-Dreiecks“ Teil der spannenden Agenda. Interessant war es auch die Bedeutung maßgeschneiderter

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Life Sciences

Atrialis GmbH – experts in clinical trial insurance

Atrialis GmbH – experts in clinical trial insurance & Risk Partners spielen künftig im gleichen Team. LifeSciences – Führende Risikokonzepte für führende Wissenschaft!  Unter diesem Leitmotiv dürfen wir seit vielen Jahren innovative Unternehmen aus dem Umfeld von Biotechnologie, Pharma und Medizinprodukten umfänglich in Risikofragen beraten und mit passenden Versicherungslösungen in allen Wachstums- und Studienphasen, von Gründung bis Börsengang und darüber hinaus (z.B. Versicherung einer klinischen Studie), begleiten. Gemeinsam mit meinem Team der Risk Partners GmbH möchten wir unseren Fokus, die Leidenschaft

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Being Public

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz … ist nunmehr in Kraft. Hey #VCs, habt ihr bereits ein System eingerichtet für sicheres #Whistleblowing? Und wie sieht es mit Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung aus?  Heute vor einem Monat trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Seit dem 2. Juli 2023 sind damit nicht nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sondern auch Fondsmanager bzw. ManCos (Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs) verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben, unabhängig (!) von der Anzahl der Mitarbeiter. Ab dem 2. Dezember

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