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Wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Fachartikel über die E&O-Versicherung und freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. In diesem Artikel möchten wir uns speziell auf die E&O-Versicherung für Investmentgesellschaften konzentrieren. In Zukunft planen wir, auch die besonderen Anforderungen der E&O-Versicherung für Technologieunternehmen zu behandeln.
Während die D&O-Versicherung in der Regel die erste Frage unserer Mandanten ist, stellen wir fest, dass die E&O-Versicherung oft weniger bekannt ist. Dabei ist sie jedoch aus unserer Erfahrung ein entscheidendes Instrument im Risikomanagement für Fondsgesellschaften. Daher ist es uns ein Anliegen (siehe z.B. Risk Partners im VC Magazin) die Bekanntheit dieser Versicherungsart zu steigern. Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beiträgt, da nichts ärgerlicher ist – aus vielen Gründen -, als ein nicht versicherter „E&O-Schaden“, der dann zu einem Haftungsfall führt, nur weil keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
Sollten Sie ableitend aus dem Artikel Fragen zu einer E&O-Versicherung haben bzw. eine Marktausschreibung wünschen, so treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Neben unserem guten Zugang zu den relevanten Versicherern bringen wir gerne auch unsere Sonderkonzepte (z.B. Risk Partners D&O/E&O Moonshot Protect als durchgeschriebenes Bedingungswerk oder unsere Risk Partners E&O Prime Protect) ein, sodass Sie marktführend versichert sind.
Sie sind Verantwortlicher bei einem Venture Capital Fonds? Dann haben wir für Sie eine eigene Themenseite samt kostenlosem Leitfaden mit Benchmarks zur Versicherungssummen & Versicherungsprämien (Kosten), Tipps und spezifischen Schadenfällen erstellt.
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Die E&O-Versicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung für den Fondsverwalter (KVG / AIFM) genannt, ist auch unter dem Namen „Errors and Omissions (E&O)“ bekannt – zu deutsch Fehler und Unterlassung. Sie dient dem Schutz des Fonds, der Managementgesellschaften sowie der Mitarbeiter und Geschäftsführer vor Ansprüchen, die aus dem Vertrieb oder Dienstleistungen bei der Vermögensverwaltung resultieren könnten. Im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds sind hier vor allem Ansprüche von LPs/Investoren oder in seltenen Fällen Dritten (z.B. Behörden) zu nennen, die einen finanziellen Schaden durch tatsächliche oder mutmaßliche Fehler oder Versäumnisse der handelnden Personen erlitten haben.
Vom Kernleistungsumfang ist die E&O-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und daher nicht mit der Betriebs-/Bürohaftpflichtversicherung (i.d.R. wenige hundert Euro für Investmentgesellschaften) zu verwechseln. Letztere greift Schäden von Dritten im Bereich Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden (Vermögensschäden z.B. aus einem Personenschaden folgend wie „Lohnersatzleistungen beim verunfallten Handwerker“) auf. Die E&O-Versicherung als reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert ausschließlich finanzielle Schäden ab. Als Haftpflichtversicherung zählt zum Umfang:
In einem hochregulierten Umfeld bewegen sich Venture Capitalists (VCs) und Private Equity-Unternehmen (PEs) mit ständig neuen gesetzlichen Auflagen und Rechtsprechungen. Ein zentraler Aspekt einer wirksamen E&O-Versicherung besteht darin, die Geschäftsleitung und Mitarbeiter vor möglichen Fehlern zu schützen, die in diesem anspruchsvollen Umfeld auftreten können. Dies wird oft durch klare Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen sichergestellt, die klassische operative Fehler im Rahmen der Geschäftstätigkeit (E&O) abdecken.
Zu den potenziellen Haftungsrisiken gehören unter anderem:
Es ist von entscheidender Bedeutung, regelmäßig zu überprüfen, ob der Deckungsumfang der Versicherung dem Tätigkeitrahmen der Fondsgesellschaft entspricht, da im Schadenfall diese Kriterien herangezogen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass Schadenfälle in der Regel einen finanziellen Schaden erfordern. Daher sind sie häufiger bei weniger erfolgreichen Fonds anzutreffen, obwohl auch gut laufende Fonds nicht immun gegenüber rechtlichen Risiken sind, insbesondere in Bezug auf behördliche Angelegenheiten. Auf diese Weise übernehmen Versicherer indirekt einen Teil des Performancerisikos auf ihre eigenen Bilanzen – trotz eines im Markt standardmäßigen Performance-Ausschluss. Durch diesen möchte der Versicherer verständlicherweise keine Haftung für Performancezusagen der GPs übernehmen.
„Die hohe fachliche Qualität und Kundenorientierung in der Beratung und Zusammenarbeit mit Herrn Eckstein und seinem Team gewährleisten, dass wir uns mit den speziellen Anforderungen als weltweit agierendes SDAX-Unternehmen etwa auch bei komplexen Fragen zu kapitalmarktrechtlicher Haftung stets gut aufgehoben fühlen. Die strukturierte und professionelle Betreuung von Risk Partners ist für uns als börsennotierte Investmentgesellschaft entscheidend bei der Wahl unseres Brokers.”
„Als Venture Capital Gesellschaft waren wir mit der Beratung von Björn und seinem Team sehr zufrieden. Uns hat das tiefe Branchenverständnis sowie die Innovationskraft begeistert, sodass wir Risk Partners gerne weiterempfehlen."
„Wir haben im Zuge der Versicherungsthematik als junges Unternehmen mit einigen Versicherungsmaklern gesprochen und waren am Ende froh und dankbar mit den Risk Partners auf echte VC-Experten getroffen zu sein. Während es woanders schwierig war, hat uns Risk Partners sofort verstanden, kompetent unsere Branchenrisiken durchdekliniert und konnte entsprechend schnell unsere Wünsche am Versicherungsmarkt auf Basis der eigenen Risk Partners-Konzepte umsetzen. Wir können die Profis von Risk Partners daher nur empfehlen.“
Die Frage nach der idealen Versicherungssumme lässt sich leider nicht einfach beantworten oder mathematisch lösen. Vielmehr ist es ratsam, sich einem Spezialmakler mit umfangreicher Schadenerfahrung anzuvertrauen und eine individuelle Analyse durchzuführen, die Faktoren wie die Investment- und Investorenstruktur berücksichtigt (Stichwort: „friendly LPs/GPs“). Diese Analyse kann dann in eine passende Versicherungssumme übersetzt werden.
Darüber hinaus ist der Kostenfaktor einer E&O-Versicherung erfahrungsgemäß von Bedeutung (Mindestprämie: vierstellig). Idealerweise sollten im Rahmen einer Marktausschreibung eine Vielzahl von Versicherungssummen angefragt und verschiedene Strukturierungsoptionen für höhere Absicherungsbedürfnisse (Stichwort: Exzedenten- / Co-Insurance-Lösungen) besprochen werden.
Obwohl dieser Artikel ausschließlich die reine E&O-Versicherung behandeln soll, spielt auch die Frage nach einer eigenständigen E&O-Versicherung versus „blended cover“ zusammen mit der D&O-Versicherung eine bedeutende Rolle. Beim „blended cover“ zielt eine einheitliche Struktur darauf ab, Abgrenzungsprobleme zwischen den beiden Vermögensschadenhaftpflichtpolicen zu vermeiden. Daher sollte im Rahmen der Versicherungssumme auch das D&O-Risiko berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schadenpraxis zeigt, dass bei einer funktionierenden E&O-Versicherung der unangenehme D&O-Schaden oft gar nicht eintritt oder sich auf anfängliche Rechtsberatungskosten (sogenannte vorsorgliche Rechtsberatungskosten) reduziert. Gerade bei Fondsgesellschaften größer 1 Mrd. Asset under Management sehen wir den Wunsch das D&O-Risiko und das E&O-Risiko getrennt zu bewerten, sodass ein „blended cover“ nur bis zu einer gewissen Höhe oder aber zwei getrennte Versicherungsprogramme eingekauft werden. Fondsgesellschaften mit geringeren Asset under Management entscheiden sich in der Regel – aus guten Gründen – für eine Kombination der E&O- mit der D&O-Versicherung. Ein guter Grund ist eine höhere aggregierte Versicherungssumme, als dies bei der teuren Lösung der separaten Programme wohl umgesetzt werden würde.
Abschließend ist im Rahmen der Versicherungssumme noch die Frage zu klären, ob die Versicherungssumme einfach oder zweifach maximiert sein soll. Hierbei geht es nicht um einen Multiplikator für eine Versicherungssumme im Schadenfall – hier bleibt die Versicherungssumme die Obergrenze – sondern um die Vorsorge bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr. Da dies in der Regel mit einer Mehrprämie von 15% einhergeht, empfiehlt sich hier ggf. eine höhere Versicherungssumme zu prüfen.
Grundsätzlich ist der wichtigste Tipp, sich im Rahmen der Beratung Spezialisten anzuvertrauen, die geübt sind, auch komplexere Fondsprofile auf dem Versicherungsmarkt zu transferieren und Euch entsprechend beraten können. In diesem Zusammenhang solltet ihr auf vom Makler entwickelte E&O-Konzepte achten (z.B. Risk Partners E&O Prime Protect), aber es gibt auch (nicht viele) andere Spezialmakler mit guten Konzepten. Hier habt ihr den Vorteil, dass diese aus Sicht des Kunden gedacht sind und entsprechende Besserstellungen (z.B. Ausschlüsse, Obliegenheiten, Deckungsbausteine, Nachmeldefristen) beinhalten. Nicht nur bei uns, werden Sie bei einer Gegenüberstellung die erheblichen Besserstellungen feststellen, sodass dies sicherlich der wichtigste Tipp für ungeübte Versicherungseinkäufer ist.
Als weiteres empfehlen wir eine weite Definition der versicherten Tätigkeit, die idealerweise keine Diskussionen im Schadenfall ermöglicht. Hier sollte Euer Spezialmakler neben dem Erfragen der Tätigkeiten eben auch auf ein entsprechendes Spezialbedingungswerk zugreifen, in dem z.B. auch Tätigkeiten aus dem LP-Agreement automatisch inkludiert sind.
Mit der EU-Richtlinie 2011/61 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der Übersetzung in nationales Recht (§ 25 Abs. 6 KAGB) kann die E&O-Versicherung die teuren Eigenkapitalanforderungen der BaFin bei Vollregulierung erfüllen und hier zusätzlichen Wert schaffen. Da die – gerade bei leistungsstarken Bedingungswerken – Versicherungsleistungen über die gesetzlich geforderten hinausgehen, empfiehlt sich für die BaFin ein Sideletter, fokussiert auf die gesetzlichen Anforderungen hinzuzufügen.
Während die Vertriebs-/Beratungsfunktion des Fonds unter der „normalen“ Fonds-E&O-Versicherung abgesichert ist, können im Kontext des Vertriebs z.B. im Rahmen von Joint Ventures besondere Vertriebsformen diskutiert werden. Hier kann es Sinn ergeben – je nach Versicherungsportfolio – dies in einer separaten Deckung (z.B. bei der § 34f GewO) abzugrenzen, die zugleich als Pflichtversicherung so leichter bei der zuständigen IHK abgenommen wird. Gleiches gilt auf für stark operative Fondsgesellschaften, die stark beratend/entwickelnd in die Unternehmen /Restrukturierungscases gehen.
Sie sind Verantwortlicher bei einem Private Equity Fonds? Dann haben wir für Sie eine eigene Themenseite samt kostenlosem Leitfaden mit Benchmarks zur Versicherungssummen & Versicherungsprämien (Kosten), Tipps und spezifischen Schadenfällen erstellt.
„Wir gehören zu den Marktführern und Innovationstreibern bei der Absicherung von Private Equity und Venture Capital Fonds. Als inhabergeführter Spezialversicherungsmakler können wir Ihnen führende Expertise und Kontinuität in der Betreuungsqualität versprechen, mittlerweile ein Alleinstellungsmerkmal in Zeiten des "War of Talent".
Florian Eckstein - Geschäftsführender Gesellschafter Risk Partners GmbH
Die E&O-Versicherung spielt eine entscheidende Rolle im Risikomanagement von Fondsgesellschaften und dient dem Schutz des Fonds, der Managementgesellschaften sowie der Mitarbeiter und Geschäftsführer vor Ansprüchen, die aus dem Vertrieb oder Dienstleistungen bei der Vermögensverwaltung resultieren könnten. Es ist wichtig zu verstehen, dass sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist, die ausschließlich finanzielle Schäden abdeckt und daher nicht mit einer Betriebs-/Bürohaftpflichtversicherung verwechselt werden sollte.
In einem hochregulierten Umfeld, in dem sich Venture Capitalists (VCs) und Private Equity-Unternehmen (PEs) bewegen, ist der Schutz vor möglichen Fehlern und Versäumnissen von größter Bedeutung. Die E&O-Versicherung bietet hier einen wichtigen Schutzmechanismus, indem sie klassische operative Fehler im Rahmen der Geschäftstätigkeit abdeckt und somit die Geschäftsleitung und Mitarbeiter vor den potenziellen Haftungsrisiken schützt.
Bei der Bestimmung der idealen Versicherungssumme ist es ratsam, sich einem Spezialmakler mit umfangreicher Schadenerfahrung anzuvertrauen und eine individuelle Analyse durchzuführen, die die spezifischen Bedürfnisse und Risiken der Fondsgesellschaft berücksichtigt. Die Frage nach einer eigenständigen E&O-Versicherung versus „blended cover“ zusammen mit der D&O-Versicherung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle und sollte gerade bei Fondsgesellschaften größer 1 Mrd. Euro AuM sorgfältig abgewogen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die weite Definition der versicherten Tätigkeit, um Diskussionen im Schadenfall zu vermeiden. Dies kann durch ein entsprechendes Spezialbedingungswerk erreicht werden, das auch Tätigkeiten aus dem LP-Agreement automatisch inkludiert. Darüber hinaus sind Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. neue SPV / Co-Investvehikel, Wandeldarlehen statt Eigenkapitalinvest etc.) zu besprechen und in den Bedingungen zu regeln.
Schließlich kann die E&O-Versicherung auch einen zusätzlichen Wert schaffen, indem sie die teuren Eigenkapitalanforderungen der BaFin bei Vollregulierung erfüllt.